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Nachhaltigkeitsfonds

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Ab sofort können sich auch Forschende auf den Nachhaltigkeitsfonds bewerben.

Bewerbungen von Studierenden & studentischen Initiativen sind natürlich weiterhin willkommen.

Bis zu 300 € für Projekte mit Nachhaltigkeitsbezug - jetzt bewerben!

Zielgruppe Studierende

Du studierst an der Universität Bielefeld oder gehörst einer studentischen Initiative (eingetragenen studentischen Vereinigung oder Fachschaft) an und planst ein Projekt mit Nachhaltigkeitsbezug auf dem Campus der Universität Bielefeld?

Zielgruppe Forschende

Du hast eine Idee, wie Du Dein Forschungs- oder Promotionsprojekt inhaltlich oder formal nachhaltiger ausrichten kannst? Du möchtest Dein Forschungsprojekt um eine nachhaltige Komponente erweitern? Du würdest gerne das Catering für Deine nächste Projektveranstaltung nachhaltiger ausrichten oder Dir fehlt ein Zuschuss, um Reisen im Rahmen Deines Projekts mit der Bahn anstatt des Flugzeugs zu tätigen?

Dann bewirb Dich jetzt um Förderung aus dem Nachhaltigkeitsfonds!

Wichtig: "Nachhaltigkeit“ beschränkt sich nicht nur auf ökologische Nachhaltigkeit, sondern schließt ökonomische wie soziale Aspekte ein.

Fördersumme

Die maximale Fördersumme beträgt i. d. R. einmalig 300 Euro brutto. In einzelnen begründeten Fällen kann die Fördersumme höher ausfallen.

Bewerbungszeitraum

Bewerbungen sind jederzeit möglich.

Voraussetzungen

  • Bewerben können sich alle Forschenden oder aktuell eingeschrieben Studierenden / eingetragenen studentischen Vereinigungen / Fachschaften der Universität Bielefeld.
  • Gefördert werden können insbesondere...
    • Veranstaltungen (z. B. Honorare) und kleinere Projekte mit Nachhaltigkeitsbezug auf dem Campus.
    • begründete Bahnreisekosten (bspw. im Rahmen von Forschungsprojekten oder Abschlussarbeiten zum Thema Nachhaltigkeit, solange die Reisekosten nicht die gesamte Fördersumme umfassen).
    • weitere (studentische) Forschungsprojekte (z. B. BA/MA-Abschlussprojekte sowie weitere Forschungsprojekte).
  • Von der Förderung ausgeschlossen sind Tagungskosten und dazugehörige Reisen zu wissenschaftlichen Tagungen, dafür wird auf das Tagungsstipendium der Universitätsgesellschaft verwiesen.

Sofern eine Förderung bewilligt wird, sind die Mittel ausschließlich für die im Förderantrag benannten Zwecke einzusetzen. Eine Übertragung auf andere Zwecke ist nicht möglich.

  • Die Auszahlung der Fördermittel ist an die Vorlage von Quittungen/Kaufbelegen für getätigte Ausgaben sowie an einen kurzen Projektbericht (mindestens eine DIN A4 Seite) über den Verlauf und Mehrwert Deines Projekts in Bezug auf eine nachhaltige Entwicklung auf dem Campus geknüpft. Dieser Bericht soll spätestens bis vier Monate nach Erhalt einer Zusage im Nachhaltigkeitsbüro eingehen.
  • Für manche ausgewählte Projekte wird eine Veröffentlichung des Berichts – mit vorheriger Zustimmung der Verfasser*in – im Nachhaltigkeitsportal (Website) angestrebt.

Es besteht kein Anspruch auf Mittelgewährung. Das Nachhaltigkeitsbüro der Universität Bielefeld wird die eingegangenen Vorschläge sichten und unter Berücksichtigung der zur Verfügung stehenden finanziellen Mittel und den geplanten Vorhaben eine Auswahl treffen. Sollte Dein Projekt für eine Förderung in Betracht gezogen werden, werden wir uns mit Dir über die Uni-Mailadresse in Verbindung setzen. Bei Bewilligung der Mittel bekommt die*der Bewerber*in eine Zusage über die beantragte Höhe der Mittel. Die Mittel werden nach Vorlage einer entsprechenden Quittung/Kaufbeleg ausgezahlt. Sollte eine Vorkasse benötigt werden, kann auch dies vereinbart werden. Eine Kostenerstattung bis zur Höhe der für Dein Projekt bewilligten Mittel erfolgt nur dann, wenn Du bis 4 Monate nach Erhalt der Zusage eine Quittung über die Dir entstandenen Kosten zusammen mit dem Projektbericht einreichst.

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