Der Nachhaltigkeitsfonds richtet sich an Forschende und Studierende.
Studierende
Sie studieren an der Universität Bielefeld oder gehören einer studentischen Initiative (eingetragenen studentischen Vereinigung oder Fachschaft) an und planen ein Projekt mit Nachhaltigkeitsbezug auf dem Campus der Universität Bielefeld?
Forschende
Sie haben eine Idee, wie Sie Ihr Forschungs- oder Promotionsprojekt inhaltlich oder formal nachhaltiger ausrichten können? Sie möchten Ihr Forschungsprojekt um eine nachhaltige Komponente erweitern? Sie würden gerne das Catering für Ihre nächste Projektveranstaltung nachhaltiger ausrichten oder Ihnen fehlt ein Zuschuss, um Reisen im Rahmen Ihres Projekts mit der Bahn anstatt des Flugzeugs zu tätigen?
"Nachhaltigkeit“ beschränkt sich in jedem Fall nicht nur auf ökologische Nachhaltigkeit, sondern schließt auch ökonomische wie soziale Aspekte ein.
Die maximale Fördersumme beträgt i. d. R. einmalig 300 Euro brutto. In einzelnen begründeten Fällen kann die Fördersumme auch höher ausfallen.
Sofern eine Förderung bewilligt wird, sind die Mittel ausschließlich für die im Förderantrag benannten Zwecke einzusetzen. Eine Übertragung auf andere Zwecke ist nicht möglich. Ein kurzer Bericht (eine DIN A4 Seite) über das Projekt und dem Verlauf ist zudem verpflichtend. Für manche ausgewählte Projekte ist eine Veröffentlichung des Berichts – mit vorheriger Zustimmung der Verfasser*in – im Nachhaltigkeitsportal (Website) angestrebt.
Es besteht kein Anspruch auf Mittelgewährung. Das Nachhaltigkeitsbüro der Universität Bielefeld wird die eingegangenen Vorschläge sichten und unter Berücksichtigung der zur Verfügung stehenden finanziellen Mittel und den geplanten Vorhaben eine Auswahl treffen. Sollte Ihr Projekt für eine Förderung in Betracht gezogen werden, werden wir uns mit Ihnen über die Uni-Mailadresse in Verbindung setzen. Bei Bewilligung der Mittel, bekommt die*der Bewerber*in eine Zusage über die beantragte Höhe der Mittel. Die Mittel werden nach Vorlage einer entsprechenden Quittung/Kaufbeleg ausgezahlt. Sollte eine Vorkasse benötigt werden, kann auch dieses vereinbart werden. Eine Kostenerstattung bis zur Höhe der für Ihr Projekt bewilligten Mittel erfolgt nur dann, wenn Sie bis 4 Monate nach Erhalt der Zusage eine Quittung über die Ihnen entstandenen Kosten zusammen mit dem Projektbericht einreichen.