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  • Informationen für Geflüchtete

    © Universität Bielefeld

Voraussetzungen

Im Fokus des Programms stehen Studierwillige und -fähige Personen mit Fluchterfahrung, deren Einreise nach Deutschland nicht mehr als fünf Jahre zurückliegt.

  • Asylberechtigte, als Flüchtling oder als subsidiär Schutzberechtigte Anerkannte sowie Menschen, für die ein nationales Abschiebeverbot festgestellt wurde sowie vergleichbare Personen, die über eine Aufenthaltserlaubnis verfügen (§§ 25 Abs. 1-3, 22, 23 Abs. 1 und 2, 23 Abs. 4, 23a oder 25 Abs. 4, 25 Abs. 5 des Gesetzes über den Aufenthalt, die Erwerbstätigkeit und die Integration von Ausländern im Bundesgebiet (Aufenthaltsgesetz - AufenthG)
  • Personen, die aufgrund der Massenzustromrichtlinie aufgenommen wurden und ein Aufenthaltsrecht gem. § 24 AufenthG haben.
  • Personen, die eine Ablehnung im Rahmen des BAMF durchgeführten Asylverfahrens erhalten haben, eine Abschiebung aber vorübergehend ausgesetzt wurde (Duldung gem. § 60 a Abs. 2 AufenthG)
  • Personen, die über eine Familienzusammenführung in Deutschland sind, wenn zusätzlich der Aufenthaltsstatus des „Stammberechtigten“ vorliegt (§§29, 30, 31, 32, 34 Abs. 1, 34 Abs. 2, 36)
  • Personen mit einer Niederlassungserlaubnis, die noch nicht länger als 5 Jahre in Deutschland sind. (§36 AufenthG)

Ausgeschlossen sind Personen

  • bei denen eine latente oder unmittelbare Ausreisepflicht besteht (§§ 50 Abs. 1 und 60 a AufenthG)
  • Personen mit einer Aufenthaltsgestattung (§55 AufenthG)
  • Personen mit einem inländischen Bildungsabschluss
  • Personen mit deutscher Staatsangehörigkeit

Die Vergabe der NRWege-Stipendien erfolgt nach den Richtlinien und aus Mitteln des Ministeriums für Kultur und Wissenschaft des Landes Nordrhein-Westfalen (MKW).

Gefördert werden Studierende bzw. Studieninteressierte mit Fluchthintergrund, die sich durch eine hohe Motivation und einen erwartenden Studienerfolg auszeichnen:

  • Erbrachte Studienleistungen bzw. Leistungen in den Vorbereitungskursen (Studienleistungen werden semesterweise überprüft)
  • Zeugnisse: Abitur und/oder Universität + Transcript of Records
  • Motivationsschreiben
  • Nachweis über BAföG-Beantragung oder Bescheid (Zusage/Absage)
  • Leistungsbescheinigung (für eine Bewerbung ab dem 4. Fachsemester)
  • Aktuelle finanzielle Situation/besonderer Bedarf
  • gesellschaftliches Engagement

Wichtig:

  • BAföG muss bei der Stipendienvergabe berücksichtigt werden. Bitte reichen Sie deshalb unbedingt eine Kopie Ihres BAföG-Bescheids ein (Nachweis Beantragung, Zusage oder Absage).
  • Sollten Sie rückwirkend von anderer Stelle Finanzierung erhalten (z.B. BAföG oder weitere Stipendien), müssen Sie die jeweilige Stelle über den Erhalt des NRWege-Stipendiums informieren und mit einer Rückforderung rechnen.
  • Falls Sie die Voraussetzungen nicht erfüllen, können Sie sich nach anderen Finanzierungsmöglichkeiten umsehen und sich auch hinsichtlich BAföG beraten lassen.

Nachweispflicht Stipendium

  • Teilnahme am Stipendiat*innenprogramm (u.a. Austauschgespräche, Workshops)
  • Erbringung der im Studiengang geforderten Leistungen
  • Änderungsmitteilung
  • Abgabe eines Stipendienberichts bis zwei Monate nach Semesterende

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