

Entsprechend der Prüfungsrechtlichen Rahmenregelungen und der Hinweise zur Digitallehre und elektronischen Prüfungen ist es möglich, Prüfungen in elektronischer Form oder in elektronischer Kommunikation abzunehmen. Bitte beachten Sie dazu auch die Informationen zur digitalen Lehre an der Universität Bielefeld.
Wir unterstützen Fakultäten entsprechend ihrer prüfungsrechtlichen Rahmenbedingungen bei der technischen Umsetzung der folgenden Prüfungsformate:
Schriftliche Prüfungen mit dem E-Prüfungs-Moodle
Mündliche Prüfungen mit Videokonferenzsystem
Didaktische Hinweise zu E-Prüfungen erhalten Sie auf der Seite Digital Prüfen im Portal für Digitale Lehre.
Schriftliche Prüfungen können über eine separat eingerichtete Moodle-Plattform ("E-Prüfungs-Moodle") durchgeführt werden. Die Prüfungen können dabei mit und ohne Beaufsichtigung über eigene Software oder die Bearbeitung im Prüfungssystem erfolgen.
Falls bei Prüfungen mit Moodle der SEB (Safe Exam Browser) eingesetzt werden soll, müssen die jeweiligen Fächerspezifischen Bestimmungen (FsB) den SEB-Einsatz ausdrücklich vorsehen.
Mündliche Prüfungen können mit Zoom durchgeführt werden. Für die Terminfindung und Einladung der Studierenden sind die Prüfer*innen verantwortlich.
Zusätzlich zu den üblichen Angaben im Prüfungsprotokoll sollten auch technische Rahmenbedingungen und Umstände notiert werden (z.B. Störungen, Ausfälle, generelle Qualität der Übertragung, etc.).
Um mit mehreren Prüfer*innen eine Notenfindung ohne Studierende durchzuführen, können Lehrende diese bei Zoom unter "Teilnehmer" über das "Mehr"-Menü in den Warteraum verschieben.
Weitere Informationen und Anleitung zur Nutzung von Zoom finden Sie auf unseren Webseiten zu Zoom.