Die Vergabe aller staatlich finanzierten Medizin-Studienplätze in Deutschland erfolgt über die Stiftung für Hochschulzulassung. Unter hochschulstart.de sind umfassende Informationen zum Zulassungsverfahren verfügbar.
Studieninteressierten und Bewerber*innen wird dringend geraten, diese Seite regelmäßig zu besuchen, um über die aktuellen Bewerbungsfristen informiert zu sein.
Weiterführende Informationen zu den Auswahlkriterien für die an der Universität Bielefeld zu vergebenden Studienplätze, zu der zentralen Eignungsquote und zum Auswahlverfahren der Hochschule finden Sie hier.
Da in der Medizin alle Studienplätze zentral über die Stiftung für Hochschulzulassung vergeben werden, gelten die allgemeinen Fristen der Stiftung für Hochschulzulassung. Die Fristen liegen üblicherweise zwischen Mai und Juli, wobei es wichtig ist, dass sich Interessierte rechtzeitig über die für sie geltende Frist informieren.
Bitte berücksichtigen Sie die unterschiedlichen Fristen für Alt- und Neuabiturient*innen.
Außerdem zu beachten sind die Fristen der Anmeldung für den Test für Medizinische Studiengänge (TMS). In der Regel ist eine Anmeldung für den Frühjahrs-TMS vom 03.01. bis zum 31.01. und für den Herbst-TMS vom 04.07. bis zum 31.07. möglich. Aber auch hier gilt: Interessierte sollten sich regelmäßig über die aktuellen Termine und Fristen informieren.
Dies ist grundsätzlich möglich. Es gibt die Möglichkeit, den Hochschulzugang als beruflich Qualifizierte*r zu erlangen. Der Bewerbungszeitraum für das Wintersemester ist jeweils der 01.01. bis 01.04. desselben Jahres. Hier finden Sie weiterführende Informationen für ein Studium für beruflich Qualifizierte.
Bitte berücksichtigen Sie, dass der Studiengang Medizin/ Staatsexamen im bundesweiten Zulassungsverfahren eingebunden ist.
Bewerberinnen und Bewerber nach §§ 2und 3 BBHZVO können für Studiengänge in bundesweiten Auswahlverfahren der Stiftung für Hochschulzulassung (hochschulstart.de) zur Verbesserung ihrer Zulassungschancen eine Zugangsprüfung ablegen. Die Note der Zugangsprüfung wird dann im Auswahlverfahren berücksichtigt. Andernfalls können Meister und Aufstiegsfortgebildete sowie fachtreue Bewerber*innen nur mit der Note „ausreichend (4,0)“ an dem Auswahlverfahren für Medizin/ Staatsexamen beteiligt werden.
Zusätzlich empfehle ich Ihnen, den Test für Medizinische Studiengänge (TMS) zu absolvieren, da dieser Ihre Chancen auf einen Studienplatz erhöhen kann. Bitte informieren Sie sich rechtzeitig über die Anmeldezeiträume für den TMS.
Es wäre außerdem empfehlenswert, das Nachholen des Abiturs in Betracht zu ziehen. Dies würde Ihnen nicht nur die Möglichkeit eröffnen, sich an der Universität Bielefeld zu bewerben, sondern auch an Hochschulen in ganz Deutschland. Zudem profitieren Sie von einer gezielten Vorbereitung auf das Abitur, die Ihre Chancen auf einen Abschluss mit einer sehr guten Note deutlich erhöhen kann.
Alle Auswahlkriterien für den Medizinstudiengang finden Sie ebenfalls auf unserer Webseite. Für weitere Fragen zum Studiengang stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.
Die Stiftung für Hochschulzulassung erlaubt den Universitäten, bei der Gestaltung der Zulassungskriterien aus einem Kriterienkatalog auszuwählen. Insofern können vorangegangene Berufsausbildungen, Berufstätigkeiten sowie praktische und ehrenamtliche Tätigkeiten (zu denen auch das Freiwilliges Soziales Jahr und der Bundesfreiwilligendienst zählen) bei der Bewerbung angerechnet werden.
Welche Kriterien an der Universität Bielefeld berücksichtigt werden, ist online hier zu finden.
Wer ein Studium der Humanmedizin in Deutschland anstrebt, sollte in jedem Fall einen oder mehrere fachspezifische Studieneingangstests (bspw. TMS, HAM-Nat oder HAM-SJT) absolvieren. Nur 30 Prozent aller Studienplätze werden von der Stiftung für Hochschulzulassung ausschließlich über die Abiturnote vergeben. Bei 70 Prozent der Studienplätze kann ein gutes Abschneiden in dem von der Hochschule ausgewählten Studieneingangstest von Vorteil sein.
Die Universität Bielefeld bezieht den Test für Medizinische Studiengänge (TMS) im Auswahlverfahren der Hochschule sowie in der Zusätzlichen Eigungsquote mit ein.
Sobald Sie ein Zulassungsangebot von der Stiftung für Hochschulzulassung erhalten und fristgerecht angenommen haben, erhalten Sie im nächsten Schritt einen offiziellen Zulassungsbescheid der Universität Bielefeld.
Darin finden Sie alle wichtigen Informationen zum Einschreibungsprozess sowie eine Übersicht der einzureichenden Unterlagen.
Eine Schritt-für-Schritt-Anleitung zur Einschreibung finden Sie außerdem hier.
Ein Studienplatztausch vor Semesterbeginn ist nicht möglich. Im Staatsexamen Medizin kann ein Studienplatztausch ausschließlich im höheren Fachsemester vorgenommen werden. Gemäß § 4 Abs. 4 der Studien- und Prüfungsordnung für den Modellstudiengang Medizin wirkt sich der Wechsel aufgrund der besonderen Ausgestaltung des Studiengangs an der Universität Bielefeld studienzeitverlängernd aus. Daher wird von einem Wechsel in einem höheren Fachsemester grundsätzlich abgeraten.
Nach der Approbationsordnung für Ärzte ist ein Krankenpflegedienst im Umfang von drei Monaten bis zum ersten Abschnitt der Ärztlichen Prüfung zu absolvieren (ÄApprO 2002, § 6 Krankenpflegedienst): ÄApprO 2002 - Approbationsordnung für Ärzte (gesetze-im-internet.de)
Es empfiehlt sich, zumindest einen Teil des Krankenpflegedienstes bereits vor Studienstart abzuschließen. Dies ermöglicht einen Einblick in das zukünftige Berufsumfeld, kann die Entscheidung für oder gegen ein Medizinstudium unterstützen und entlastet Sie zeitlich während des Studiums.
Die Approbationsordnung für Ärzte regelt Folgendes (ÄApprO 2002, § 6 Krankenpflegedienst):
ÄApprO 2002 - Approbationsordnung für Ärzte (gesetze-im-internet.de)
Weitere Informationen erhalten Sie vom Prüfungsamt Medizin.
Mit Rücksicht auf Interessent*innen, die noch keinen deutschen Studienabschluss haben, werden maximal drei Prozent der Medizinstudienplätze an Bewerber*innen vergeben, die bereits ein Studium abgeschlossen haben und sich dadurch auf ein Zweitstudium bewerben. Die Gründe für die Bewerbung können vielfältig sein und werden bei Hochschulstart differenziert in berufliche, wissenschaftliche und sonstige Gründe.
Detaillierte Informationen bietet die Informationsbroschüre der Stiftung für Hochschulzulassung "Ergänzende Informationen zur Bewerbung für bundesweit zulassungsbeschränkte Studiengänge".
Bewerbung auf ein Zweitstudium aus wissenschaftlichen Gründen
Sie möchten ein Zweitstudium der Medizin aus wissenschaftlichen Gründen aufnehmen? Wichtige Informationen zur Bewerbung finden Sie in der Broschüre ab S.21:
„Ergänzende Informationen zur Bewerbung für bundesweit zulassungsbeschränkte Studiengänge“.
Gutachtenbeantragung über die Studienberatung
Für die Bewerbung benötigen Sie ein Gutachten, das Sie bei der Studienberatung Medizin beantragen können.
So reichen Sie Ihren Antrag ein:
Senden Sie bitte folgende Unterlagen gebündelt in einer PDF-Datei per E-Mail an studienberatung.medizin@uni-bielefeld.de:
Wichtig:
Der Nachweis über das abgeschlossene Erststudium muss zusätzlich als beglaubigte Kopie per Post eingereicht werden an:
Sarah-Louise Bartscher
Universität Bielefeld
Medizinische Fakultät OWL
Postfach 10 01 31
33501 Bielefeld
Den Antrag „Aufnahme eines Zweitstudiums aus wissenschaftlichen Gründen“ finden Sie ebenfalls in der oben genannten Informationsbroschüre.
Frist und weitere Hinweise
Der Antrag auf das Gutachten ist separat von der Bewerbung zu stellen und muss bis spätestens 31. Mai für das folgende Wintersemester bei der Studienberatung Medizin eingehen.
Das Gutachten wird im Anschluss direkt an Hochschulstart übermittelt.
Bei Fragen wenden Sie sich gerne an die Studienberatung Medizin (studienberatung.medizin@uni-bielefeld.de).
Für internationale Bewerber*innen gilt es zunächst zu beachten, dass eine Vielzahl von Bewerber*innen aus dem Ausland den deutschen Bewerber*innen tatsächlich gleichgestellt ist. Diese (zulassungsrechtliche) Gleichstellung gilt für:
Wenn Sie sich in den oben dargestellten Punkten wiederfinden, können Sie sich den übrigen Inhalten rund um die Studienplatzvergabe zuwenden – denn Ihre Bewerbung für einen Studienplatz wird identisch zur Bewerbung eines inländischen Bewerbenden mit deutscher Hochschulzugangsberechtigung (HZB) ablaufen und Sie müssen keine weiteren Sonderregelungen beachten. Ausländische Studienbewerber*innen sowie Deutsche, welche ihre Hochschulzugangsberechtigung nicht an einer deutschsprachigen Bildungseinrichtung erworben haben, die auch zugelassen worden sind, müssen zudem aber noch die Sprachvoraussetzungen der Universität Bielefeld berücksichtigen und müssen sich außerdem über uni-assist bewerben. Bitte nehmen Sie bei Fragen Kontakt zum Application-Team auf.
Abhängig vom gewünschten Studiengang führt der Weg für nicht gleichgestellte internationale Bewerber*innen an eine staatliche deutsche Hochschule in der Regel über die „Arbeits- und Servicestelle für ausländische Studienbewerbung“ (kurz: uni-assist e.V.).
Auf der Webseite "www.uni-assist.de" erhalten Sie weitere Informationen über den Ablauf des Bewerbungsverfahrens und ob Sie für diesen Prozess eine Registrierung bei Hochschulstart benötigen. Man sollte daher im Vorfeld der Bewerbung bereits bei den Wunsch-Hochschulen nachhaken, wie ausländische Zeugnisse und etwaige abgeleistete Dienste anerkannt werden.
Bitte beachten Sie: Da Sie Ihre Hochschulzugangsberechtigung im Ausland erworben haben, wird die Universität Bielefeld im Falle einer Zulassung Ihre Deutschkenntnisse überprüfen. Da die Staatsprüfung Medizin in deutscher Sprache abgelegt wird, sind sehr gute Deutschkenntnisse für den Studienplatz zwingend erforderlich. Für weitere Informationen über sprachliche Voraussetzungen schauen Sie bitte hier.
Bitte nehmen Sie bei weiteren Fragen Kontakt zum Application-Team (application@uni-bielefeld.de) auf.