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Bewerbung

Studieren ohne Abitur

© Universität Bielefeld
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Doris Mahlke

Ansprechpartnerin für beruflich Qualifizierte

Tel.: 0521 106 3407
Mail: doris.mahlke@uni-bielefeld.de

Studium für beruflich Qualifizierte

Für ein Studium an der Universität Bielefeld ist in der Regel die allgemeine Hochschulreife, die fachgebundene Hochschulreife oder eine nach der Gleichwertigkeitsverordnung des Landes als gleichwertig anerkannte Vorbildung Voraussetzung.

Aber auch ohne diese Voraussetzung gibt es neben Möglichkeiten, das Abi nachzumachen, Wege ins Studium, die für Sie in Frage kommen können, insbesondere der Hochschulzugang für in der beruflichen Bildung Qualifizierte.

Bewerbungsfristen für beruflich Qualifizierte

für die Aufnahme eines Studiums zum Sommersemester:

01.07. - 01.10. des Vorjahres

für die Aufnahme eines Studiums zum Wintersemester:

01.01. - 01.04. des Jahres

➥ Zu Möglichkeiten bei vorhandener Fachhochschulreife erhalten Sie Hinweise weiter unten auf dieser Seite.

Der Hochschulzugang für in der beruflichen Bildung Qualifizierte ist unter bestimmten Bedingungen in allen Bundesländern möglich. In Nordrhein-Westfalen ist er geregelt durch die Verordnung über den Hochschulzugang für in der beruflichen Bildung Qualifizierte (Berufsbildungshochschulzugangsverordnung).
Diese unterscheidet zwischen drei Gruppen von beruflich qualifizierten Bewerberinnen und Bewerbern:

  • Meisterinnen und Meister sowie vergleichbar Qualifizierte nach § 2 (Bewerberinnen und Bewerber mit beruflicher Aufstiegsfortbildung): Sie haben einen prüfungsfreien Hochschulzugang zu allen Studiengängen an Universitäten und Fachhochschulen Nordrhein-Westfalen.
  • Beruflich Qualifizierte nach § 3, die ein fachlich entsprechendes Studium anstreben:
    • Sie benötigen eine abgeschlossene, mindestens zweijährige Berufsausbildung und
    • Sie benötigen eine darauf folgende mindestens dreijährige berufliche Tätigkeit, die der Berufsausbildung fachlich entspricht. Eine weitere fachlich verwandte Berufsausbildung wird hierbei als berufliche Tätigkeit anerkannt.

Sie haben einen prüfungsfreien Zugang zu allen der beruflichen Vorbildung fachlich entsprechenden Studiengängen. Die Hochschule prüft, ob die Berufsausbildung und die Berufstätigkeit (ggf. einschließlich einer weiteren Berufsausbildung) dem Studienwunsch fachlich entsprechen.

  • Beruflich Qualifizierte nach § 4:
    • Sie benötigen eine abgeschlossene, mindestens zweijährige Berufsausbildung und
    • Sie benötigen eine darauf folgende mindestens dreijährige berufliche Tätigkeit. Als Berufstätigkeit nach § 4 werden auch anerkannt Zeiten der Kindererziehung oder Pflege von Angehörigen, Zeiten eines geleisteten freiwilligen Dienstes, der Abschluss einer weiteren Berufsausbildung.
      Wer diese Voraussetzungen erfüllt, kann eine Zugangsprüfung ablegen bzw. ein Probestudium aufnehmen, auch wenn die Ausbildung bzw. die Berufstätigkeit nicht dem Studium entspricht. Eine Zulassung zum Probestudium ist nur bei Studiengängen möglich, die nicht zulassungsbeschränkt sind.

Wichtiger Hinweis:
Wer die Voraussetzungen der §§ 2 bis 4 der Verordnung erfüllt, hat damit nicht automatisch die Garantie, einen Studienplatz zu erhalten. Für viele Studiengänge gibt es Zulassungsbeschränkungen (wenn es mehr Bewerberinnen und Bewerber als Studienplätze gibt, findet eine Auswahl statt). Außerdem gibt es für eine Reihe von Studiengängen besondere Zugangs- oder Zulassungsvoraussetzungen (Eignungsprüfung, Sprachnachweise ...). Über Zulassungsbeschränkungen und besondere Zugangsvoraussetzungen erhalten Sie Informationen mit Hilfe der Übersicht zum Studienangebot.

Der Studiengang Medizin/ Staatsexamen ist im bundesweiten Zulassungsverfahren eingebunden.

Bewerberinnen und Bewerber nach §§ 2und 3 BBHZVO können für Studiengänge in bundesweiten Auswahlverfahren der Stiftung für Hochschulzulassung (hochschulstart.de) zur Verbesserung ihrer Zulassungschancen eine Zugangsprüfung ablegen. Die Note der Zugangsprüfung wird dann im Auswahlverfahren berücksichtigt. Andernfalls können Meister und Aufstiegsfortgebildete sowie fachtreue Bewerber nur mit der Note „ausreichend (4,0)“ an dem Auswahlverfahren für Medizin/ Staatsexamen beteiligt werden.

Zur Verbesserung der Zulassungschancen wird auch die Ablegung des Tests für Medizinische Studiengänge (TMS) empfohlen.

NRW-Infos zum 'Studieren ohne Abi' können Sie mit vorstehendem Link aufrufen und nachstehend die Verordnung über den Hochschulzugang für in der beruflichen Bildung Qualifizierte vom 07.10.2016 zuletzt geändert am 13.08.2020

Infos zu allen Bundesländern erhalten Sie über die Seite Voraussetzungen fürs Studium im Informationsportal Hochschulkompass.
 

Hier finden Sie Adressen von Bielefelder Einrichtungen, Links zur Abiturprüfung für Externe und die Möglichkeit für eine bundesweite Recherche.

Bildungsbüro der Stadt Bielefeld:

  • Welche Möglichkeiten habe ich, das Abi nachzumachen ?
  • Lohnt es sich (Altersbegrenzungen), mich direkt an ein Gymnasium oder eine Gesamtschule zu wenden?
  • Welche Möglichkeiten gibt es an Berufskollegs?
     An Berufskollegs verschiedener fachlicher Schwerpunkte kann in 3- bis 4-jährigen Bildungsgängen die allgemeine Hochschulreife erworben werden (Voraussetzung: Fachoberschulreife und Q-Vermerk).
    Einen einjährigen Bildungsgang zur allgemeinen Hochschulreife
    gibt es in Bielefeld zurzeit nur im Bereich Wirtschaft und Verwaltung
    bei vorhandener Fachhochschulreife
    und
    nach erfolgreich abgeschlossener kaufmännischer Berufsausbildung oder einschlägiger mindestens fünfjähriger Berufstätigkeit.

Abiturprüfung für Externe - Link der Bezirksregierung Detmold
Abiturprüfung für Externe - Link der Landesregierung NRW

Die Datenbank KURSNET bietet im Portal für Bildungssuchende unter Schulabschluss nachholen die Möglichkeit bundesweit danach zu suchen, wo es Angebote gibt, die Allgemeine Hochschulreife nachzuholen.

Oberstufen-Kolleg

Oberstufen-Kolleg

Web
www.uni-bielefeld.de/OSK/
Abendgymnasium

Abendgymnasium

Tel.
0521 51 3917
Web
www.abendgymnasium-bielefeld.de
Westfalen-Kolleg

Westfalen-Kolleg

Tel.
0521 927340
E-Mail
sekretariat-wkbi@t-online.de
Web
www.westfalenkolleg-bi.nrw.de
Amt für Schule der Stadt Bielefeld

Amt für Schule der Stadt Bielefeld

Tel.
0521 51 2539
E-Mail
amtfuerschule@bielefeld.de

Für alle Studiengänge an der Universität Bielefeld (von Ausnahmen bei Weiterbildungsangeboten abgesehen) ist

  • die allgemeine Hochschulreife,
  • die fachgebundene Hochschulreife mit der im Zeugnis festgelegten Studienberechtigung für bestimmte Fächer - nicht zu verwechseln mit Fachhochschulreife - oder
  • eine andere nach der Gleichwertigkeitsverordnung des Landes
    Nordrhein-Westfalen geeignete Vorbildung
Voraussetzung.

Im Zweifel und besonders bei einer außerhalb Nordrhein-Westfalens erworbenen fachgebundenen Hochschulreife oder bei ausländischen Zeugnissen empfiehlt es sich, frühzeitig nähere Auskünfte einzuholen.

Sie können sich an Frau Mahlke im Studierendensekretariat wenden.

Haben Sie ein ausländisches Zeugnis, wenden Sie sich bitte per E-Mail an application@uni-bielefeld.de. Sie erreichen dann die Kolleginnen und Kollegen des Studierendensekretariats, die sich auf Fragen von internationalen Studierenden spezialisiert haben. Sie können auch dieses Kontaktformular nutzen. Zudem erhalten Sie hier erste Informationen.

Geflüchtete werden gebeten, an Stelle des Studierendensekretariats die Clearingstelle für "Geflüchtete und Studium" beim International Office zu kontaktieren. Die Clearingstelle wurde für die spezielle Situation von geflüchteten Studieninteressierten eingerichtet und ist unter der Mail-Adresse refugees@uni-bielefeld.de zu erreichen.

Auch ohne diese Voraussetzung gibt es Wege ins Studium, die für Sie in Frage kommen könnten:

  • der Hochschulzugang für in der beruflichen Bildung Qualifizierte,
  • eine der Möglichkeiten, das Abi nachzumachen,
  • oder, bei vorhandener Fachhochschulreife, eine der weiter unten genannten Möglichkeiten.

Allein mit der Fachhochschulreife ist ein direkter Zugang zum Studium an der Universität Bielefeld nicht möglich.

Die Möglichkeit mit Fachhochschulreife an Universitäten zu studieren, existiert aber in einigen Bundesländern generell oder mit Einschränkungen.

In Nordrhein-Westfalen gibt es diese Möglichkeit zurzeit nur an wenigen Universitäten und nur für einzelne Studiengänge nach einem Feststellungsverfahren. In diesem sind eine studiengangbezogene besondere fachliche Eignung und eine den Anforderungen der Hochschule entsprechende Allgemeinbildung nachzuweisen. Bei Interesse lohnt sich eine Nachfrage vor allem bei den Universitäten Duisburg-Essen, Paderborn, Siegen und Wuppertal.

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