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Studienfinanzierung

Frau hebt Geld ab
© Universität Bielefeld

Studienfinanzierung

Semesterbeitrag, Krankenversicherung, Lebenshaltungskosten und Lernmittel – Studieren kostet Geld. Es gibt jedoch zahlreiche Möglichkeiten, wie du dir das Studium finanzieren kannst: zum Beispiel BAföG, ein Stipendium, ein Nebenjob oder ein Studienkredit.

Was kostet ein Studium?

An der Universität Bielefeld zahlst du keine Studiengebühren. Für jedes Semester fällt jedoch ein Semesterbeitrag an, darüber erhältst du auch das Deutschland-Semesterticket enthalten. Damit du dein Studium im nächsten Semester fortsetzen kannst, musst du dich rechtzeitig zurückmelden und den Semesterbeitrag bezahlen.

Wie hoch deine monatlichen Lebenshaltungskosten ungefähr sind, siehst du in der Tabelle unten.

Eine Krankenversicherung ist während des Studiums Pflicht. Bis zum Ende deines 25. Lebensjahres bist du in vielen Fällen über deine Eltern familienversichert. Danach zahlst du in der Regel selbst Beiträge für eine studentische Krankenversicherung. Welche Tarife es gibt und was du beachten musst, erfährst du bei deiner Krankenkasse.

Miete (inkl. Nebenkosten) 450 €
Ernährung  220 €
Gesundheit 110 €
Mobilitätskosten 95 €
Freizeit, Kultur, Sport 70 €
Kleidung 52 €
Telefon, Internet 34 €
Lernmittel 35 €

Finanzierungsmöglichkeiten

Nebenjob

Mit einem Nebenjob kannst du nicht nur dein Studium finanzieren, sondern auch Praxiserfahrung sammeln. Vielleicht findest du auch einen Job, der zu deinem Studienfach passt – zum Beispiel als Hilfskraft an der Universität Bielefeld.

Der Career Service der Universität Bielfeld unterstützt dich bei Fragen rund um Jobsuche, Berufsorientierung und Karriereplanung. Im Career Service Portal findest du außerdem eine Online-Stellenbörse.

BAföG

Das BAföG (Bundesausbildungsförderungsgesetz) ist eine staatliche Unterstützung für Studierende im In- und Ausland. Ob und wie viel BAföG du bekommst, hängt von deiner persönlichen Situation ab – zum Beispiel von deinem eigenen Einkommen und dem deiner Eltern.

Beratung rund ums BAföG findest du beim AStA Beratungscafé oder dem Studierendenwerk Bielefeld.

Antrag

Wenn du an der Universität Bielefeld studierst, ist das Studierendenwerk Bielefeld für deinen BAföG-Antrag zuständig.

Antrag stellen: Du kannst deinen Antrag online über bafoeg-digital.de oder die BAföG Digital App einreichen. Dafür legst du vorab eine BundID an – entweder mit einem onlinefähigen Personalausweis, EU-Identität, Elsterzertifikat oder Benutzernamen und Passwort. Im Ausnahmefall ist auch ein Antrag über klassische Papierformulare möglich. Nachdem dein Antrag eingegangen ist, wird dein individueller Bedarf ermittelt.

Auslands-BAföG: Wenn du einen Studienaufenthalt im Ausland planst, stellst du deinen Antrag bei einem zentralen Amt für Ausbildungsförderung. Welches Auslandsamt für dein Zielland zuständig ist, erfährst du beim Studierendenwerk Bielefeld.

Ob du BAföG bekommen kannst, hängt von verschiedenen Voraussetzungen ab. Dazu zählen zum Beispiel deine Staatsangehörigkeit, dein Alter, deine Ausbildung sowie deine persönliche und finanzielle Situation. Ob und in welcher Höhe du gefördert wirst, wird individuell berechnet. Deshalb kann es sich auch dann lohnen, einen Antrag zu stellen, wenn du dir unsicher bist.

BAföG wird zur Hälfte als Zuschuss und zur Hälfte als zinsloses Darlehen gezahlt. Den Zuschuss musst du nicht zurückzahlen. Für die Rückzahlung des Darlehens gelten besondere Regelungen.

In der Regel wird BAföG für zwölf Monate bewilligt. Möchtest du danach weiter gefördert werden, stelle deinen Folgeantrag am besten etwa drei Monate vor dem Ende deines Bewilligungszeitraums. So kannst du eine Zahlungslücke vermeiden.

Informationen zu Antrag, Förderung und Rückzahlung findest du auf der Webseite des Studierendenwerks Bielefeld. Bei Fragen zu deinem Antrag kannst du dich dort auch individuell beraten lassen.

BAföG wird grundsätzlich nur bis zur Förderungshöchstdauer gezahlt. Sie orientiert sich meist an der Regelstudienzeit deines Studiengangs.

Verlängerung aus wichtigem Grund: Haben schwerwiegende Gründe zu einer Verzögerung im Studium geführt, kannst du möglicherweise über die Förderungshöchstdauer hinaus BAföG erhalten. Lass dich dazu frühzeitig beim Studierendenwerk beraten.

Flexibilitätssemester: Wenn keine anerkennbaren Gründe vorliegen, kannst du einmalig für bis zu sechs Monate weiter gefördert werden. Das Flexibilitätssemester kannst du im Bachelor, Master oder Staatsexamen beantragen. Es muss direkt an deinen letzten BAföG-Förderungsmonat anschließen und wird nicht automatisch gewährt. Wichtig: Mit dem Flexibilitätssemester kannst du den Leistungsnachweis nach dem vierten Semester nicht verschieben.

Wenn eine Verlängerung der Förderung oder ein Flexibilitätssemester nicht möglich ist, kann unter bestimmten Voraussetzungen eine Hilfe zum Studienabschluss infrage kommen.

Wenn du dein Studium voraussichtlich innerhalb von zwölf Monaten abschließen kannst, kannst du unter bestimmten Voraussetzungen Hilfe zum Studienabschluss erhalten. Sie wird als zinsloses Darlehen gezahlt. Voraussetzung ist in der Regel, dass du spätestens vier Semester nach Ende deiner Förderung zur Abschlussprüfung zugelassen wirst. Außerdem muss die Prüfungsstelle bestätigen, dass du dein Studium innerhalb von zwölf Monaten abschließen kannst. Das gilt auch für Studiengänge ohne Abschlussprüfung.

Auch für ein Zweit-, Zusatz- oder Ergänzungsstudium kann in Ausnahmefällen ein zinsloses Darlehen möglich sein.

Bei einem zweiten Fachrichtungswechsel oder einem zweiten Studienabbruch kann ebenfalls ein zinsloses Darlehen für die verlängerte Studienzeit infrage kommen.

Lass dich zu den Voraussetzungen und deinem individuellen Fall beim Studierendenwerk Bielefeld beraten. Mehr Informationen gibt es auf der Seite bafög.de oder beim AStA Beratungscafé.

 

 

Stipendien

Stipendien können eine Möglichkeit sein, dein Studium finanziell zu unterstützen. Neben guten oder sehr guten Studienleistungen spielen häufig auch gesellschaftliches oder soziales Engagement sowie deine persönliche Situation eine Rolle. Viele Stipendien bieten außerdem ideelle Förderung – etwa durch Workshops, Mentoring oder Kontakte zu anderen Stipendiat*innen und Unternehmen.

Neben großen Begabtenförderungswerken gibt es viele kleinere Stiftungen, die nach unterschiedlichen Kriterien fördern, zum Beispiel nach Fachrichtung, Studienort oder persönlicher Situation. Die Förderung kann als monatliches Stipendium, Einmalzahlung oder Unterstützung für einen Auslandsaufenthalt erfolgen.

Informationen zu Stipendien und Bewerbungsvoraussetzungen findest du bei stipendiumplus.de und stiftungen.org. Bei Fragen kannst du dich außerdem an die jeweiligen Vertrauensdozent*innen wenden.

Deutschlandstipendium

Die Universität Bielefeld vergibt das Deutschlandstipendium gemeinsam mit dem Studienfonds OWL. Es richtet sich an leistungsstarke und engagierte Studierende. Bei der Auswahl können auch besondere soziale, familiäre oder persönliche Umstände berücksichtigt werden.

Du erhältst 300 Euro pro Monat. Die Förderung ist einkommens- und BAföG-unabhängig. Sie beginnt jeweils zum Wintersemester und läuft in der Regel über zwei Studienjahre. Nach einem Jahr wird dein Studienerfolg überprüft. Unter bestimmten Voraussetzungen kann die Förderung um ein weiteres Jahr verlängert werden.

Neben der finanziellen Unterstützung bietet der Studienfonds OWL ein ideelles Förderprogramm, zum Beispiel mit Workshops, Unternehmensbesichtigungen, Mentoring und kulturellen Veranstaltungen.

Mehr zu Voraussetzungen und Bewerbung erfährst du in den Vergaberichtlinien zum Deutschlandstipendium. Weitere Informationen findest du auch beim Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt sowie im FAQ des Studienfonds OWL.

Das OWL Sozialstipendium unterstützt Studierende, die sich in einer besonderen finanziellen oder persönlichen Notlage befinden. Die Förderung soll dabei helfen, ein Studium aufzunehmen oder fortzusetzen.

Du erhältst 150 Euro pro Monat beziehungsweise 1.800 Euro pro Jahr. Die Förderung beginnt zum Winter- oder Sommersemester und kann verlängert werden. Sie wird vollständig durch private Fördergelder des Studienfonds OWL finanziert.

Auch beim OWL Sozialstipendium nimmst du am ideellen Förderprogramm des Studienfonds OWL teil. Dazu gehören unter anderem Workshops, Mentoring und das Netzwerk aus Stipendiat*innen und Förder*innen.

Studienstarthilfe

Die Studienstarthilfe ist ein einmaliger Zuschuss von 1.000 Euro für den Start ins Studium. Sie richtet sich an Studienanfänger*innen aus einkommensschwachen Familien. Du musst den Betrag nicht zurückzahlen.

Voraussetzungen

Du kannst die Studienstarthilfe beantragen, wenn du

  • unter 25 Jahre alt bist,
  • zum ersten Mal an einer Hochschule oder Universität eingeschrieben bist und
  • im Monat vor Studienbeginn bestimmte Sozialleistungen bezogen hast – selbst oder über den Haushalt deiner Eltern.

Den Antrag kannst du nur in den ersten beiden Monaten deines ersten Semesters stellen. Achte deshalb unbedingt auf die Frist.

Den Antrag stellst du in der Regel online über BAföG Digital. Dafür brauchst du eine BundID. Nur in Ausnahmefällen kannst du den Antrag mit dem Vordruck 00 in Papierform einreichen.

Alle Voraussetzungen, Informationen zur Antragstellung und aktuelle Fristen findest du bei BAföG Digital: Studienstarthilfe.

Studienkredite und AStA-Sozialdarlehen

Ein Studienkredit oder Darlehen kann dir helfen, wenn andere Finanzierungsmöglichkeiten nicht ausreichen. Anders als BAföG musst du ein Darlehen vollständig zurückzahlen – häufig kommen außerdem Zinsen oder Gebühren hinzu. Informiere dich deshalb genau über die Bedingungen und vergleiche verschiedene Angebote.

Im CHE-Studienkredit-Test 2026, herausgegeben vom Centrum für Hochschulentwicklung (CHE), findest du einen Vergleich aktueller Studienkredite und viele weitere wichtige Informationen.

KfW-Studienkredit

Der KfW-Studienkredit kann dich bei den Lebenshaltungskosten während deines Studiums unterstützen. Dein eigenes Einkommen und das Einkommen deiner Eltern spielen dabei grundsätzlich keine Rolle.

Du kannst den Kredit beantragen, wenn du zwischen 18 und 44 Jahre alt, in Deutschland gemeldet und an einer staatlichen oder staatlich anerkannten Hochschule in Deutschland eingeschrieben bist. Gefördert werden unter anderem Erst- und Zweitstudiengänge sowie Zusatz-, Ergänzungs-, Aufbau- und Promotionsstudiengänge. Auch Teilzeit- und berufsbegleitende Studiengänge können förderfähig sein.

Die KfW zahlt monatlich einen Betrag zwischen 100 und 650 Euro aus. Die Auszahlungsphase ist altersabhängig, liegt aber in der Regel zwischen sechs und 14 Semestern. Einen rechtlichen Anspruch auf den Kredit gibt es nicht.

Der Bildungskredit richtet sich vor allem an Studierende in einer fortgeschrittenen Studienphase. Er wird vom Bundesverwaltungsamt (BVA) in Zusammenarbeit mit der KfW-Förderbank angeboten.

Du kannst insgesamt bis zu 7.200 Euro erhalten. Die Auszahlung erfolgt für höchstens zwei Jahre in monatlichen Raten von bis zu 300 Euro.

Die Darlehenskasse der Studierendenwerke in Nordrhein-Westfalen, vergibt zinslose Darlehen für Studierende in jeder Studienphase.

Voraussetzung ist, dass du auf finanzielle Unterstützung für deinen Lebensunterhalt angewiesen bist. Außerdem brauchst du eine Bürg*in. Diese Person übernimmt die Rückzahlung, falls du das Darlehen nicht selbst zurückzahlen kannst.

Das Daka-Darlehen beträgt maximal 12.000 Euro. Es ist zwar zinslos, allerdings behält die Daka fünf Prozent der Darlehenssumme für Verwaltungskosten ein. Einen rechtlichen Anspruch auf das Darlehen gibt es nicht.

Das Sozialdarlehen vom Allgemeinen Studierendenausschuss (AStA) kann dir in einer akuten finanziellen Notlage helfen. Es richtet sich an Student*innen, die ihren Lebensunterhalt vorübergehend nicht selbst bestreiten können.

Du kannst insgesamt bis zu 1.000 Euro erhalten. Ob ein Darlehen bewilligt wird, hängt davon ab, ob du eine dringende finanzielle Verpflichtung hast.

Beim Sozialreferat des AStA erfährst du, ob das Darlehen für dich infrage kommt, wie du den Antrag stellst und welche Unterlagen du benötigst.

Staatliche Sozialleistungen

Je nach deiner persönlichen Situation kannst du Anspruch auf staatliche Sozialleistungen haben – zum Beispiel auf Wohngeld, Grundsicherungsgeld oder Kindergeld. Ob eine Leistung für dich infrage kommt, hängt unter anderem von deinem Einkommen, deinem Wohnort und deinem Studienstatus ab.

Beratung zu möglichen Ansprüchen bekommst du beim Familienservice der Universität Bielefeld, beim Sozialreferat des AStA, beim Sozialamt oder beim Jobcenter Arbeitplus Bielefeld.


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