Das Prüfungsamt der Medizinischen Fakultät OWL ist Teil des Referats Studium und Lehre und ist zentrale Anlaufstelle für Studierende und Prüfende bei Prüfungsangelegenheiten.
Die Mitarbeiter*innen des Prüfungsamtes beraten Studierende in allen Fragen rund um Prüfungsangelegenheiten entsprechend ihres individuellen Studienverlaufs. Kurze Anfragen nehmen wir gerne telefonisch oder per E-Mail entgegen, für längere Gespräche vereinbaren Sie bitte zu den Sprechzeiten einen Termin.
Nach dem dritten, spätestens im Laufe des vierten Fachsemesters muss die Ausbildungsstätte den Leistungsstand der BAföG Empfänger*innen kontrollieren, an den die Fortführung der Förderung geknüpft ist. Für den Nachweis wenden sich BAföG Empfänger*innen mit einem Formular (Formblatt 5, 05 Leistungsbescheinigung nach § 48 BAföG) an das Prüfungsamt. Der Leistungsstand wird anhand der nachgewiesenen Leistungspunkte und falls die Grenze nicht erreicht wird, anhand der verbuchten bestandenen Studien- und Prüfungsleistungen geprüft.
Ausgehend von 75% der üblichen Leistungen sind nach dem
a) 3. Fachsemester: 72 Leistungspunkte oder 19 Prüfungsleistungen und 23 Studienleistungen
b) 4. Fachsemester: 99 Leistungspunkte oder 26 Prüfungsleistungen und 32 Studienleistungen
nachzuweisen.
Studierende, die gleichzeitig einen Abschluss im Bachelor "Interdisciplinary Medical Sciences" anstreben, wenden sich zur Beratung bitte an das Prüfungsamt.
Antragsfristen für Quereinsteiger*innen und Hochschulwechsler*innen
Da nur bereits nachweisbare Leistungen anerkannt werden können, ist es ratsam, den Antrag auf Anerkennung und Einstufung nicht zu früh zu stellen, damit möglichst viele Leistungen anerkannt werden können. Aus diesem Grund beginnt der Zeitraum der Antragsfrist
Der Antrag für
eingereicht sein, andernfalls kann der Antrag nicht mehr berücksichtigt werden. Bitte beachten Sie, dass der Antrag vor diesem Hintergrund nur in diesem Zeitraum nutz- und abrufbar ist.
Unterschiede von Quereinsteiger*innen und Hochschulwechsler*innen für die Anerkennung von Studien- und Prüfungsleistungen
Sie möchten Medizin studieren und sind sich unsicher, ob Sie als Quereinsteiger*in oder Hochschulwechsler*in gelten? Keine Sorge, wir erklären Ihnen zunächst den Unterschied.
Ein*e Hochschulwechsler*in war bereits in Deutschland in einem Medizinstudiengang nach der ÄApprO an einer anderen Hochschule eingeschrieben und möchte den Studienort verändern.
Ein*e Quereinsteiger*in hingegen hat bisher in einem fachfremden Studiengang, z. B. Biologie oder Chemie, studiert und möchte in die Medizin wechseln.
Der Unterschied besteht also darin, dass Quereinsteiger*innen in ein neues Fachgebiet einsteigen, während Hochschulwechsler*in ihre akademische Ausbildung an einer anderen Hochschule fortsetzen.
Anerkennung von Studien- und Prüfungsleistungen für Hochschulwechsler*innen:
Wenn Sie bereits Studien- und Prüfungsleistungen in Deutschland in einem Medizinstudiengang nach der ÄApprO an einer anderen Hochschule (in Deutschland einen Medizinstudiengang nach der ÄApprO) erbracht haben, reichen Sie innerhalb der o. g. Fristen bitte den ausgefüllten Antrag, Ihr Transcript und den Nachweis Ihres Erste-Hilfe-Kurses ein.
Anerkennung von Studien- und Prüfungsleistungen für Quereinsteiger*innen (inkl. Medizinstudierende aus dem Ausland):
Wenn Sie sich als Quereinsteiger*in für den Modellstudiengang Medizin bewerben möchten, gibt es bestimmte Schritte, die Sie unternehmen müssen, um Ihre Studien- und Prüfungsleistungen anerkennen zu lassen:
Der Modellstudiengang Medizin an der Universität Bielefeld unterscheidet sich von regulären Studiengängen durch eine andere Struktur, inhaltliche Schwerpunktsetzung und interdisziplinäre Ausrichtung. Unter anderem gibt es keine Trennung in einen vorklinischen und klinischen Studienabschnitt. Stattdessen wird bereits im ersten Semester mit klinischen Studieninhalten begonnen. Dies kann die Anerkennung von Kursen und die Gestaltung eines individuellen Stundenplans deutlich erschweren.
Bitte beachten Sie, dass eine Teil-Anerkennung von Leistungen nach § 4 (4) der Studien- und Prüfungsordnung für den Modellstudiengang Medizin nicht möglich ist.
Den Antrag auf Einstufung finden Sie innerhalb der o. g. Fristen unter "Antrag auf Einstufung". Bitte lesen Sie auf Seite 2 des Antrags die Hinweise zur Bearbeitung sorgfältig durch und fügen Sie erforderlichen Unterlagen bei. Unvollständige Anerkennungsanträge werden nicht bearbeitet.
Wenn das Anerkennungs- und Einstufungsverfahren durchlaufen ist, erhalten Sie einen Bescheid, ob und inwiefern eine Anerkennung und Einstufung möglich ist. Ein Einstufungsbescheid, den Sie erhalten, wenn die Zuordnung zu einem höheren Fachsemester möglich ist, bedeutet keine Zusage für einen Studienplatz, sondern lediglich die Bewerbungsmöglichkeit für das höhere Fachsemester. Der Einstufungsbescheid steht unter der Bedingung, dass die von Ihnen gemachten Angaben korrekt sind und wird ggf. nach der Überprüfung der Angaben zurückgenommen.
Die Bewerbung auf ein höheres Fachsemester muss mit dem Einstufungsbescheid digital im jeweiligen Bewerbungszeitraum eingereicht werden.
- Bewerbungszeitraum Wintersemester: 01.08. – 15.09. des Jahres
- Bewerbungszeitraum Sommersemester: 01.02. – 15.03. des Jahres
Bitte beachten Sie, dass Sie sich mit einem ausländischen Sekundarschulzeugnis über Uni-Assist bewerben müssen. Dabei ist es besonders wichtig, spätestens acht Wochen vor Ablauf der Bewerbungsfrist eine Vorprüfungsdokumentation (VPD) über Uni-Assist für Ihre Bewerbung an der Universität Bielefeld erstellen zu lassen. Wir empfehlen Ihnen, sich hierzu an das internationale Sachgebiet des Studierendensekretariats zu wenden.
Sollten darüber hinaus noch Anfragen zu der o. g. Thematik bestehen, nehmen wir die gerne unter folgender E-Mailadresse entgegen: anerkennung.medizin@uni-bielefeld.de