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Gasthörer*innen

Menschen sitzen auf Stühlen
© Universität Bielefeld

Gasthörer*innen

Im Rahmen vorhandener Studienmöglichkeiten können Bewerber*innen, die einzelne Lehrveranstaltungen besuchen wollen, in den an der Universität Bielefeld angebotenen Studiengängen als Gasthörer*innen (sog. allgemeine Gasthörer*innen) zugelassen werden. Die Bewerbung erfolgt fristgerecht online über das Bewerbungs- und Statusportal.

Die Bestätigung über die (vorläufige) Zulassung wird ebenfalls über das Portal bereitgetellt. Darin finden Sie auch Zahlungsinformationen und die Zugangsdaten für die verschiedenen Portale (Ausdruck der Gasthörerbescheinigung, Beantragung der UniCard). (Bei den weiterbildenden Studiengängen, Studien und Programmen können abweichende Verfahren vorhanden sein).

Gasthörer*innen stehen grundsätzlich Lehrveranstaltungen in Form von Vorlesungen offen. Die Teilnahme an Seminaren, Übungen und Sprachkursen des Fachsprachenzentrums sind nicht möglich. Praktika sind in der Regel ausgenommen.

Zusätzlich werden an der Universität Bielefeld auch weiterbildende Studiengänge, Studien und Programme angeboten. Die erforderlichen Anträge sowie Entrichtung der Gebühren/ Beiträge erfolgt direkt in den jeweiligen Einrichtungen. Sofern Sie an diesen Angeboten teilnehmen, werden Sie an der Universität je nach Angebot als sog. besonderer Gasthörer*innen oder Weiterbildungsstudierende zugelassen bzw. eingeschrieben.

Zulassung und Rückmeldung für WS 2025/26 SoSe 2026  
Gasthörer*innen, Zweithörer*innen 01.08. – 15.11.2025 01.02. – 15.05.2026  
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