
Die Universität Bielefeld lädt Studierende ein, an der diesjährigen NEOLAiA-Kunstausstellung teilzunehmen – einem Forum, auf dem Ideen, Perspektiven und Kreativität innerhalb unseres internationalen Hochschulnetzwerks ausgetauscht werden können. Organisiert von der Student Advisory Group.
Im Mittelpunkt der Ausstellung steht das Ziel, Menschen durch Kunst zusammenzubringen und die vielfältigen Facetten des Studierendenlebens, des Ortes und der Gemeinschaft zu beleuchten. Ausgewählte Werke werden auf dem Campus ausgestellt und bilden eine lebendige Ausstellung, die nicht nur Bielefeld und seine Umgebung widerspiegelt, sondern auch die Vielfalt und Kreativität unserer Studierendenschaft. Ganz gleich, ob dein Werk persönlich, politisch, abstrakt oder verspielt ist: Wir möchten sehen, wie du die Welt siehst.
Alle Studierenden, die im Sommersemester 2026 an der Universität Bielefeld eingeschrieben sind, können sich gerne bewerben. Du musst kein*e Kunststudierende*r sein und brauchst keine formale Ausbildung – Neugier und Kreativität reichen völlig aus!
Wir laden euch ein, herauszufinden, was euch mit eurer Umgebung verbindet. Das kann eure Erfahrung des Universitätslebens sein, eure Beziehung zur Stadt oder Region oder euer Zugehörigkeitsgefühl zur NEOLAiA-Gemeinschaft. Es gibt keine einzige „richtige“ Interpretation. Uns interessiert eure Perspektive. Wir freuen uns auch auf digitale Kunst.
Wir freuen uns über eine Vielzahl künstlerischer Formate. Dazu gehören Originalwerke (wie Gemälde und Zeichnungen) sowie digital erstellte und KI-generierte Werke. Alle Einsendungen müssen eigene Werke sein.
Bitte reicht euer Kunstwerk als digitale Datei (z. B. JPEG, PNG oder PDF) zusammen mit einer kurzen Beschreibung (max. 150 Wörter) ein, die den Titel eures Werks und euren Namen enthält.
Bitte sendet euren Beitrag bis zum 5. Mai 2026 per E-Mail an neolaia-students@uni-bielefeld.de. Verspätete Einsendungen können leider nicht berücksichtigt werden.
Um am Wettbewerb teilzunehmen, müsst ihr folgende Unterlagen einreichen:
Neben der Teilnahme an der Ausstellung warten auf die drei besten Einsendungen spannende Preise – das ist also auch eure Chance, dass eure Arbeit gewürdigt und gefeiert wird.
Die Preise sind wie folgt:
Die Gewinner*innen werden von Vertreter*innen der Studierendenvertretung der Universität Bielefeld per E-Mail offiziell über ihren Gewinn benachrichtigt. Die Auswahl der Gewinner*innen und die Benachrichtigung der Gewinner*innen erfolgen bis spätestens 8. Mai 2026 um 23:59 Uhr.
1. Geltungsbereich, Änderung der Teilnahmebedingungen
1.1. Für die Teilnahme an dem Kunstwettbewerb mit Gewinnspiel „NEOLAiA“ – nachfolgend Kunstwettbewerb – der Universität Bielefeld, Universitätsstraße 25, 33615 Bielefeld, gelten die nachfolgenden Teilnahmebedingungen.
2. Teilnahme
2.1. Die Teilnahme an dem Kunstwettbewerb erfolgt ausschließlich durch Übermittlung der benötigten Dokumente an die E-Mail-Adresse neolaia-students@uni-bielefeld.de. Es können nur Eingänge berücksichtigt werden, welche über eine „@uni-bielefeld.de“ E-Mail-Adresse eingereicht werden. Auf anderem Wege übersandte Daten zur Teilnahme werden nicht berücksichtigt.
2.2. Teilnahmeberechtigt sind alle Studierenden der Universität Bielefeld, die zum Zeitpunkt der Teilnahme mindestens 18 Jahre alt sind. Eine Teilnahmeberechtigung besteht zudem für volljährige Mitglieder anderer universitärer Statusgruppen der Universität Bielefeld, sofern zum Zeitpunkt der Teilnahme eine Einschreibung als Studierende*r der Universität Bielefeld nachgewiesen werden kann.
2.3. Voraussetzung für die Teilnahme ist das Einreichen folgender Unterlagen:
- Das einzureichende Kunstwerk als Datei (s.u. 4.2.2.)
- Ausgefülltes Teilnahmeformular inkl. Zustimmung zu diesen Bedingungen und der vorgesehenen Datenverarbeitung sowie Rechteeinräumung am Werk
3. Teilnahmezeitraum, Inhalt, Ablauf, Gewinn
3.1. Der Teilnahmezeitraum beginnt am 15.04.2026 und endet mit Ablauf des 05.05.2026.
3.2. Der Ablauf der Fotoaktion gestaltet sich wie folgt:
3.2.1. Die Teilnehmer*innen fertigen ein Kunstwerk an, welches ihrer Ansicht nach besonders treffend die Vielfalt und Besonderheiten der Universität Bielefeld innerhalb des Neolaia-Netzwerks zum Ausdruck bringt.
3.2.2. Die Teilnehmer*innen füllen das Formular unter diesem Link aus und senden die Kunstwerk-Datei im JPG- oder PDF-Dateiformat zusammen mit dem ausgefüllten Formular per E-Mail an neolaia-students@uni-bielefeld.de
3.2.3. Jede Teilnehmer*in kann maximal ein Kunstwerk nebst Beschreibung einreichen.
3.2.4. Die Teilnehmer*innen müssen das Kunst-Konzept selbst entwickelt haben. Kooperationen mit anderen Angehörigen der Universität Bielefeld sind zulässig. Das Kunst-Konzept ist allerdings im Namen nur einer Person einzureichen.
3.2.5. Der Einsatz von KI-Software, insbesondere von Programmen zur Produktion und Verarbeitung von Bildern ist zulässig. Dies muss jedoch mit Abgabe des Kunstwerks zwingend angegeben werden.
3.2.6. Eine Jury, bestehend aus Mitarbeitenden der Universität Bielefeld und den Vertreter*innen der Student Advisory Group der Universität Bielefeld, wird anhand eines Kriterienkatalogs die Gewinner*innen auswählen. Hierzu treffen sich die Vertreter*innen, um anhand des Kriterienkatalogs die Gewinner*innen über eine Punktevergabe zu ermitteln. Der*Die Gewinner*in mit der höchsten Punktvergabe gewinnt Gewinn 1. Der*Die Gewinner*in mit der zweithöchsten Punktvergabe gewinnt Gewinn 2. Der*Die Gewinner*in mit der dritthöchsten Punktvergabe gewinnt Gewinn 3. Eine Anfechtung der Entscheidung auf dem Rechtsweg ist ausgeschlossen.
3.2.7. Die jeweiligen Gewinne bestehen aus den folgenden Preisen:
3.2.7.1. Gewinn 1: ein Einkaufsgutschein im Wert von 300 Euro.
3.2.7.2. Gewinn 2: ein Einkaufsgutschein im Wert von 200 Euro.
3.2.7.3. Gewinn 3: ein Einkaufsgutschein im Wert von 100 Euro.
3.2.8. Die Gewinner*innen werden über ihren Gewinn offiziell von den Repräsentant*innen der Students Advisory Group der Universität Bielefeld bis spätestens 08.05.2026 per E-Mail benachrichtigt.
3.2.9. Die Gewinner*innen müssen sich auf die Gewinnbenachrichtigung binnen fünf Werktagen nach Versand der entsprechenden E-Mail bei der Universität Bielefeld zurückmelden. Ansonsten verfällt der Anspruch auf den Gewinn.
3.2.10. Die Gewinner*innen haben keinen Anspruch auf Auszahlung des Preises in anderen Sachwerten oder auf den Tausch des Preises gegen einen anderen Gegenstand. Die Preise sind nicht auf eine andere Person als die jeweilige teilnehmende Person übertragbar.
3.2.11. Die Gewinne müssen innerhalb von einem Monat nach Rückmeldung der Gewinner*innen zu den Öffnungszeiten des Servicedesks des International Office abgeholt werden. Ansonsten verfällt der Gewinn.
3.2.12. Ansprüche gegen die „Students Advisory Group“ oder die Studierendenschaft der Universität Bielefeld werden nicht begründet.
4. Rechte, Rechteinräumung
4.1. Die von den Teilnehmer*innen per Mail hochgeladenen Kunstwerke dürfen nicht die Rechte Dritter, insbesondere Urheber-, Marken-, oder Persönlichkeitsrechte verletzen.
4.2. Mit dem Einreichen des Kunstwerkes nebst textlicher Beschreibung per Mail räumen die Teilnehmer*innen der Veranstalterin des Gewinnspiels unentgeltlich ein einfaches, räumlich und zeitlich unbeschränktes Nutzungsrecht an dem oben beschriebenen Kunstwerk ein. Das Nutzungsrecht beinhaltet das Recht der Universität, das Kunstwerk und den dazugehörigen Kurztext (elektronisch) zu bearbeiten sowie zu vervielfältigen, zu verbreiten und zu veröffentlichen. Sie darf das o.g. Kunstwerk ohne zeitliche oder örtliche Einschränkung in unveränderter oder veränderter Form, aber unter Wahrung der geistigen Eigenart des Werkes zu Zwecken der Öffentlichkeitsarbeit verwenden. Dies umfasst insbesondere öffentliche Wiedergaben des eingereichten Werks im Rahmen von Meldungen zum (europaweit parallel veranstalteten) Kunstwettbewerb der NEOLAiA-Partneruniversitäten. Das eingeräumte Nutzungsrecht wird darüber hinaus auf nicht kommerzielle Zwecke beschränkt und umfasst Nutzungsarten auf dem Webauftritt der Universität inkl. eigener Blogs und Foren, auf allen Social-Media-Kanälen sowie in körperlicher Form als Exponat im Rahmen von Ausstellungen. Die Rechteinräumung erfolgt unabhängig von einer Gewinnvergabe. Eine Nutzung zu den genannten Modalitäten kann demnach auch schon zu einem Zeitpunkt vor der Gewinner*innenbekanntgabe erfolgen.
4.3. Mit dem Einreichen des Kunstwerks nebst textlicher Beschreibung per Mail räumen die Teilnehmer*innen auch der NEOLAiA-Allianz ein zu Punkt 4.2 inhaltsgleiches Nutzungsrecht ein.
4.4. Die Teilnehmer*innen sichern zu, über die Rechte gemäß Ziffer 4.1 bis 4.3 an den genannten Werken und insbesondere über die notwendigen Einwilligungen hinsichtlich der Persönlichkeitsrechte von gegebenenfalls abgebildeten Personen zu verfügen.
4.5. Die Universität Bielefeld behält sich vor, bei entsprechender Kenntniserlangung (z.B. offensichtliche Verstöße, Hinweise Dritter), Inhalte von der weiteren Teilnahme auszuschließen, soweit die Inhalte rechtswidrig oder als verbotener Inhalt im Sinne von Ziffer 5 anzusehen sind.
5. Verbotene Inhalte
5.1. Es obliegt den Teilnehmer*innen, sicherzustellen, dass die über das Online-Formular hochgeladenen Dateien den geltenden Gesetzen und diesen Teilnahmebedingungen genügen.
5.2. Als gesetzlich verbotene Inhalte gelten beispielsweise:
5.2.1. Strafrechtlich relevante Bilder, kinder- und jugendgefährdende Inhalte und Darstellungen
5.2.2. das Vervielfältigen, Verbreiten und öffentliches Zugänglichmachen von urheberrechtlich geschützten Werken, wenn die Nutzer*innen nicht über die entsprechenden Nutzungsrechte verfügen,
5.2.3. das Veröffentlichen von Bildern, auf denen Personen zu erkennen sind, ohne dass deren Einwilligung vorliegt,
5.2.4. die Veröffentlichung von personenbezogenen Daten Dritter, ohne dass deren Einverständnis vorliegt.
5.2.5. Die in der vorgehenden Liste aufgenommenen Beispiele sind nicht abschließend.
5.3. Die Einreichung von Kunstwerken mit folgenden Inhalten gilt kraft dieser Teilnahmebedingungen als unzulässig:
5.3.1. Werbung für politisch-extremistische oder religiös-fundamentalistische Betätigung
5.3.2. Werbung für Waren und/oder Dienstleistungen
5.3.3. Darstellungen von Gewaltverherrlichung, Rassismus und/ oder jeglicher Diskriminierung von Menschen.
6. Freistellung
6.1. Die Teilnehmer*innen stellen die Universität Bielefeld von sämtlichen Ansprüchen frei, die andere User*innen oder sonstige Dritte gegenüber der Universität Bielefeld wegen der Verletzung ihrer Rechte durch die von der Teilnehmer*innen hochgeladenen Kunstwerke geltend machen.
6.2. Die Teilnehmer*innen übernehmen hierbei auch die notwendigen Kosten der Rechtsverteidigung (Anwalts- und Gerichtskosten) der Universität Bielefeld.
6.3. Die Teilnehmer*innen verpflichten sich darüber hinaus, die Universität Bielefeld für den Fall einer Inanspruchnahme durch Dritte unverzüglich, wahrheitsgemäß und vollständig alle Informationen zur Verfügung zu stellen, die für die Prüfung der Ansprüche und eine Verteidigung erforderlich sind.
6.4. Die Universität Bielefeld behält sich im Falle einer gerichtlichen Auseinandersetzung mit einem Dritten vor, die an der Fotoaktion teilnehmende Person prozessual am Verfahren im Rahmen der Möglichkeiten der Zivilprozessordnung zu beteiligen.
6.5. Die in Punkt 6.1 bis 6.4 getroffenen Regelungen gelten auch im Verhältnis der Teilnehmer*innen zur NEOLAiA-Allianz.
7. Ausschluss, unvorhergesehene Umstände
7.1. Die Universität Bielefeld behält sich bei einem Verstoß gegen diese Teilnahmebedingungen vor, Personen vom Wettbewerb auszuschließen. Bei dem begründeten Verdacht auf Missbrauch, Manipulation oder jedwede unerlaubte oder illegale Nutzung des Wettbewerbs werden die betreffenden teilnehmenden Personen sofort und ohne vorherige Benachrichtigung vom Wettbewerb ausgeschlossen.
7.2. Die Universität Bielefeld behält sich bei einem Verstoß gegen die Teilnahmebedingungen, bei dem eine teilnehmende Person fälschlicherweise gegenüber der Universität Bielefeld behauptet hat, Urheber*in des hochgeladenen Werkes gewesen zu sein, um den Gewinn zu erhalten, Schadensersatzansprüche vor (s. Punkt 6.)
7.3. Die Universität Bielefeld behält sich das Recht vor, falls unvorhergesehene Umstände eintreten, den Wettbewerb ganz oder teilweise, ohne vorherige Benachrichtigung, zu ändern, einzustellen oder auszusetzen; zu den unvorhergesehenen Umständen zählen insbesondere technische Umstände, die außerhalb der Kontrolle und Einflussmöglichkeit der Universität Bielefeld liegen (z.B. Hackingangriffe auf die IT-Infrastruktur der Universität Bielefeld oder Manipulation des Wettbewerbs durch Dritte).
8. Datenschutz
8.1. Die Teilnehmer*innen erklären sich mit der Verarbeitung personenbezogener Daten im Zuge der Teilnahme an dem Wettbewerb nach der angehängten Datenschutzerklärung einverstanden. Sie erklären sich somit insbesondere damit einverstanden, dass das eingereichte Kunstwerk sowie die übermittelten personenbezogenen Daten (Vorname, Nachname, Fakultät, Fotografie oder andere elektronische Materialien) im Zusammenhang mit Fotoaktion auf der und auf Social-Media-Kanälen der NEOLAiA-Allianz sowie der Universität Bielefeld veröffentlicht werden.
8.2. Die Teilnehmer*innen können der Veröffentlichung bereits bei der Teilnahme oder auch nachträglich der Veröffentlichung ihrer personenbezogenen Daten widersprechen.
9. Haftungsbeschränkungen und Gewährleistung von Universität Bielefeld
9.1 Die Universität Bielefeld haftet unbeschränkt für die durch die Universität Bielefeld, ihre Mitarbeiter*innen und Erfüllungsgehilf*innen vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachten Schäden, bei arglistigem Verschweigen von Mängeln, bei der ausdrücklichen Übernahme einer Garantie sowie für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers und der Gesundheit.
9.2 Eine über das Vorstehende hinausgehende Haftung der Universität Bielefeld ist ausgeschlossen.
10. Schlussbestimmungen
10.1. Wenn die Teilnehmer*innen keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland oder Wohnsitz haben oder der gewöhnliche Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag der Sitz der Universität Bielefeld.
10.2. Sollten einzelne Bestimmungen der Teilnahmebedingungen einschließlich dieser Bestimmung ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Gleiches gilt im Fall einer Regelungslücke.
Mit diesen Datenschutzhinweisen kommt die Universität Bielefeld für die oben genannte Verarbeitung personenbezogener Daten ihrer Informationspflicht gemäß Artikel 13, 14 der EU-Datenschutzgrundverordnung (EU-DSGVO) nach.
Hinsichtlich der weiteren verwendeten Begriffe, „personenbezogene Daten“, „Verarbeitung“, „Verantwortlicher“, „Dritter“ etc., wird auf die Definitionen in Artikel 4 der EU-DSGVO verwiesen.
1. Kontaktdaten
Verantwortlich für die Verarbeitung ist die Universität Bielefeld, eine vom Land NRW getragene, rechtsfähige Körperschaft des Öffentlichen Rechts. Sie wird vertreten durch den/die Rektor*in.
1.1.Kontaktdaten des Verantwortlichen
Universität Bielefeld
Universitätsstraße 25
D-33615 Bielefeld
Tel: 0521 / 106 – 00
Email: post@uni-bielefeld.de
Web: https://www.uni-bielefeld.de
1.2.Fachliche*r Ansprechpartner*in
Prof. Dr. Michaela Vogt
E-Mail: prorektorat.internationales-diversitaet@uni-bielefeld.de
Tel.: +49 521 106-67754
Web.: https://ekvv.uni-bielefeld.de/pers_publ/publ/PersonDetail.jsp?personId=124793053
1.3.Kontaktdaten der Datenschutzbeauftragten
Die Datenschutzbeauftragte erreichen Sie postalisch unter der Adresse des Verantwortlichen
Tel.: 0521 106-5225
Email: datenschutzbeauftragte@uni-bielefeld.de
2. Verarbeitete personenbezogene Daten und Zwecke
Im Rahmen der Teilnahme am NEOLAiA-Kunstwettbewerb 2026 werden personenbezogene Daten von Ihnen zu folgenden Zwecken erhoben und verarbeitet:
2.1 Für den Auswahlprozess der Preisträger*innen für die Plätze 1 bis 3
Stammdaten der Person: Name, Vorname, Matrikelnummer, Fakultätszugehörigkeit, E-Mail-Adresse (universitär/privat)
Ggf. personenbezogene Daten im/am Kunstwerk
Ggf. personenbezogene Daten im Freitextfeld mit Erläuterungen zum Kunstwerk
2.2 Für die Präsentation der Kunstwerke der Preisträgerinnen im Rahmen einer Kunstausstellung zum Wettbewerb sowie für die Öffentlichkeitsarbeit der NEOLAiA-Allianz und der Universität Bielefeld
Stammdaten der Person: Name, Vorname
Ggf. personenbezogene Daten im/am Kunstwerk
Ggf. personenbezogene Daten im Freitextfeld mit Erläuterungen zum Kunstwerk
3. Rechtsgrundlagen der Datenverarbeitung
Die Erhebung personenbezogener Daten die unter 2. genannten Zwecke basiert auf einer Einwilligung der betroffenen Personen gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. a. EU-DSGVO.
4. Datenübermittlungen
Die NEOLAiA-Allianz an der Univerist übermittelt bestimmte personenbezogene Daten an interne und externe Stellen. Dies betrifft zum Beispiel:
Die personenbezogenen Daten Name und Vorname werden zusammen mit digitalen Dateien des eingereichten digitalen Fotos des Kunstwerks werden für den Auswahlprozess an das Auswahl-Komitee (Jury) des Kunstwettbewerbs übermittelt. Dieses Auswahl-Komitee besteht aus ausgewählten Vertreter*innen der NEOLAiA-Allianz an der Universität Bielefeld auf Basis der Teilnahmebedingungen des NEOLAiA-Kunstwettbewerbs. Die Preisvergabe erfolgt durch Bepunktung der eingereichten Kunstwerke nach einem zuvor festgelegten Kriterienkatalog.
Im Falle einer Prämierung eines Kunstwerks mit den Platzierungen 1 bis 3 im Rahmen des Kunstwettbewerbs werden auf Basis der Teilnahmebedingungen Name, Vorname und E-Mail-Adresse der Person, die ein prämiertes Kunstwerk eingereicht hat, an das International Office der Universität Bielefeld zum Zweck der Gewinnbenachrichtigung und Auszahlung der Siegprämie für die Plätze 1 bis 3 übermittelt. Die Benachrichtigung erfolgt durch die Student Advisory Group der Uni Bielefeld.
In Einzelfällen kann jedoch eine Datenübermittlung an Dritte auf Grundlage einer gesetzlichen Erlaubnis erfolgen, zum Beispiel eine Übermittlung an Strafverfolgungsbehörden zur Aufklärung von Straftaten im Rahmen der Regelungen der Strafprozessordnung (StPO).
Sofern technische Dienstleister Zugang zu personenbezogenen Daten erhalten, erfolgt dies ausschließlich auf Grundlage eines Vertrages gemäß Art. 28 DSGVO. Diese Dienstleister sind verpflichtet, Ihre Daten vertraulich zu behandeln und nur nach unseren Weisungen zu verarbeiten.
Eine Übermittlung Ihrer personenbezogenen Daten in Länder außerhalb der Europäischen Union (sogenannte Drittländer) erfolgt nicht.
Ihre Foto-, Audio- bzw. Videoaufnahmen können auf der Homepage der NEOLAiA-Allianz https://neolaiacampus.eu/ sowie auf der Homepage der Universität Bielefeld eingestellt werden. Weiterhin können Ihre Foto-, Audio- und Videoaufnahmen in Online- und Printmedien der NEOLAiA-Allianz und der Universität Bielefeld veröffentlicht werden. Das Material wird ggf. zur Veröffentlichung an Dienstleister im Zusammenhang mit der Erstellung von Printprodukten weitergegeben. Hierzu zählen an der Erstellung beteiligte Agenturen und Druckereien.
Ausgewählte Bilder, Audioaufnahmen und Videos werden an interessierte Medien zur Berichterstattung über den NEOLAiA-Kunstwettbewerb weitergegeben.
Darüber hinaus können Ihre personenbezogenen Daten in folgenden Sozialen Medien veröffentlicht werden:
Instagram: Meta Platforms Ireland Limited, 4 Grand Canal Square, Grand Canal Harbour, Dublin 2, Irland; Website: https://instagram.com Datenschutzerklärung: https://instagram.com/about/legal/privacy.
LinkedIn: LinkedIn Irland Unlimited Company, Wilton Plaza Wilton Place, Dublin 2, Irland; Website: https://www.linkedin.com; Datenschutzerklärung: https://www.linkedin.com/legal/privacy-policy;
YouTube: YouTube LLC , 901 Cherry Avenue, San Bruno, CA 94066, USA, legally represented by Google Inc., 1600 Amphitheatre Parkway, Mountain View, CA 94043, USA; Website: https://www.youtube.com/ Datenschutzerklärung: www.google.de/intl/de/policies/privacy/
Bitte beachten Sie, bei einer Veröffentlichung der Foto-; Audio- bzw. Videoaufnahmen im Internet und in den Printmedien können diese für einen weiten Personenkreis einsehbar werden.
5. Löschfristen
Personenbezogene Daten die für die unter 2.1 genannten Zwecke verarbeitet werden, werden für Dokumentationszwecke drei Jahre nach Abschluss des Kunstwettbewerbs gelöscht bzw. – wenn die Daten in Form von Papierdokumenten vorliegen – vernichtet.
Wir möchten Sie darauf aufmerksam machen, dass bei einer Veröffentlichung personenbezogener Daten im Internet weltweit von jedermann auf die personenbezogenen Daten - auch mit Hilfe von "Suchmaschinen" (z.B. Google) - zugegriffen werden kann. Auf diese Weise können Persönlichkeitsprofile erstellt werden, indem diese Daten mit weiteren im Internet über Sie verfügbaren Daten verknüpft werden. Ebenso können die Daten zu anderen Zwecken genutzt werden. Archivfunktionen von Suchmaschinen (siehe z.B. www.archive.org) ermöglichen gegebenenfalls auch dann noch einen Zugriff auf die Daten, wenn sie aus den oben genannten Internet-Angeboten der Hochschule bereits entfernt oder geändert wurden.
6. Ihre Rechte als betroffene Person
Sie können als betroffene Person jederzeit die Ihnen durch die EU-DSGVO gewährten Rechte geltend machen:
das Recht auf Auskunft, ob und welche Daten von Ihnen verarbeitet werden (Art. 15 EU-DSGVO),
das Recht, die Berichtigung oder Vervollständigung der Sie betreffenden Daten zu verlangen (Art. 16 EU-DSGVO),
das Recht auf Löschung der Sie betreffenden Daten nach Maßgabe des Art. 17 EU-DSGVO,
das Recht, nach Maßgabe des Art. 18 EU-DSGVO eine Einschränkung der Verarbeitung der Daten zu verlangen,
das Recht eine erteilte Einwilligung jederzeit zu widerrufen. Die Rechtmäßigkeit der aufgrund der Einwilligung bis zum Widerruf erfolgten Verarbeitung wird dadurch nicht berührt (Art. 7 Abs. 3 EU-DSGVO).
Sie haben über die genannten Rechte hinaus das Recht, eine Beschwerde bei der datenschutzrechtlichen Aufsichtsbehörde einzureichen (Art. 77 EU-DSGVO), zum Beispiel bei der für die Hochschule zuständigen
Landesbeauftragten für Datenschutz und
Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Kavalleriestraße 2-4
40213 Düsseldorf