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Arbeitsorganisation

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Gut zu wissen

Die Arbeitgeberin ist verpflichtet, alle zumutbaren Änderungen zur Erfüllung des Anspruchs auf eine behinderungsgerechte Beschäftigung vorzunehmen, um das Arbeitsverhältnis zu erhalten. Dies gilt für jeden Arbeitsplatz eines*r schwerbehinderten Beschäftigten oder Auszubildenden, auch, wenn die gesetzliche Beschäftigungsquote bereits erfüllt ist. 

Organisatorische Anpassungen sind häufig mit keinem oder nur wenig Kostenaufwand verbunden. Bei finanziell oder personell aufwändigeren Anpassungen für die Arbeitgeberin kann das zuständige Inklusionsamt hinzugezogen werden. 

Zu einer behinderungsgerechten Arbeitsgestaltung gehören bei Bedarf auch individuelle Anpassungen der organisatorischen Abläufe. Von solchen Anpassungen profitieren insbesondere Menschen mit Erkrankungen, die einen schwankenden Verlauf mit besseren und schlechteren Tagen oder Phasen mit sich bringen wie z.B. bei Multipler Sklerose und rheumatischen Erkrankungen, bei einem gestörten Tag-Nacht-Rhythmus, bei psychischen Erkrankungen u.v.m. Auch neurodiverse Menschen können durch individuelle Anpassungen behinderungsbedingte Nachteile ausgleichen und ihre Produktivität am Arbeitsplatz nachhaltig steigern.

Mögliche Anpassungen der Arbeitsorganisation sind immer einzelfallabhängig. In Frage kommen beispielsweise

  • stärken- und bedürfnisorientierte Anpassung der Arbeitsaufgaben, 
  • Vermeidung von Unter- und Überforderung, 
  • bedarfsbezogene Einarbeitungszeit in neue Aufgaben,
  • Gestaltung von strukturierten und vorhersehbaren Tagesabläufen durch Routine-Aufgaben und/oder rechtzeitige Planung von neuen Aufgaben, 
  • realistische Deadlines vereinbaren,
  • regelmäßige konkrete Rückmeldungen des*der Führungskraft, Ausbilders*in, Professor*in, Projektleitung etc.,
  • regelmäßige, gegebenenfalls kurze Jour fixes vereinbaren
  • Pufferzeit für Aufgaben einräumen,
  • Arbeitsaufträge in ihren inhaltlichen Kontext einbetten,
  • Personen im Team festlegen, die bei akuten Fragen oder Schwierigkeiten kurzfristig ansprechbar sind,
  • Einschränkung von telefonischer Kommunikation zugunsten von Kommunikation via E-Mail oder Chat sofern inhaltlich möglich, 
  • wichtige Anweisungen oder Regeln kommunikativ als besonders wichtig markieren,
  • Anweisungen bei Bedarf wiederholen,
  • flexibles Pausenmanagement ermöglichen
  • auch kurzfristig flexible Arbeitszeiten und/oder Flexwork bzw. mobile Arbeit ermöglichen, 

 

Auch ein Jobcoaching kann den*die Arbeitnehmer*in und die Arbeitgeberin gewinnbringend dabei unterstützen, organisatorische Abläufe individuell anzupassen und erforderliche Kompetenzen des*der Beschäftigten bzw. Auszubildenden zur Ausübung der Tätigkeit zu stärken. 

 

Wer ist anspruchsberechtigt?

Schwerbehinderte und ihnen gleichgestellte Beschäftigte oder Auszubildende haben gegenüber der Universität einen Rechtsanspruch auf eine behinderungsgerechte Einrichtung und Unterhaltung ihrer Arbeitsstätte, bei der sie ihre Fähigkeiten und Kenntnisse möglichst voll einsetzen und entwickeln können. Dies umfasst auch eine behinderungsgerechte Anpassung der Arbeitsorganisation. 


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