

Die Universität Bielefeld setzt sich ausdrücklich für die Beschäftigung von Menschen mit Behinderung ein und fördert mit einem eigenen Modell Qualifikationsstellen für Promovierende mit anerkannter Schwerbehinderung oder Gleichstellung.
Dazu stellt die Universität Haushaltsmittel bereit, mit denen anteilig bis zu sechs sozialversicherungspflichtige Qualifikationsstellen pro Kalenderjahr finanziert werden können.
Das Bielefelder Fördermodell verknüpft wissenschaftliche Qualifizierung mit einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung, um die Beschäftigungsquote von Wissenschaftler*innen mit Behinderung oder chronischer Erkrankung zu erhöhen. Es wurde bereits im Jahr 2000 von der Universität Bielefeld initiiert und anlässlich seines 20-jährigen Jubiläums reformiert.
Das Bielefelder Modell hat sich als sehr erfolgreiches Instrument der universitären Schwerbehindertenförderung bewiesen. Seit seinem Bestehen wurden bereits über 50 Promovierende gefördert. In der deutschen Hochschullandschaft gilt es als Best Practice Beispiel, an dem sich andere Hochschulen orientieren.
Die Universität ist nach §154 SGB IX verpflichtet, mindestens 5% ihrer Arbeitsplätze mit Menschen mit Schwerbehinderung oder Gleichstellung zu besetzen. Erfüllt sie diese Quote nicht, sind Ausgleichszahlungen zu leisten. Insbesondere im Wissenschaftsbereich liegt die Beschäftigungsquote nach wie vor deutlich unter 5%.
Hier setzt das Fördermodell an: die Mittel werden aus einem umlagefinanzierten Aufkommen erbracht, das auf der Beschäftigungsquote der schwerbehinderten und ihnen gleichgestellten Menschen in den einzelnen Fakultäten und wissenschaftlichen Einrichtungen beruht.
Förderberechtigt sind Qualifikationsstellen für Nachwuchswissenschaftler*innen mit einer anerkannten Schwerbehinderung oder Gleichstellung, die an einer wissenschaftlichen Einrichtung oder Fakultät der Universität Bielefeld eine Promotion beginnen werden oder sich bereits in der Promotion befinden.
An der Universität Bielefeld sind Qualifizierungsstellen im Umfang von mindestens 65% TV-L E13 üblich. Wird eine solche Stelle mit Promovierenden mit Schwerbehinderung oder anerkannter Gleichstellung besetzt, fördert die Universität die Stelle mit bis zu 32,5% der Personal- und Lohnkosten für einen Zeitraum von bis zu vier Jahren. Der restliche Stellenanteil muss von der Fakultät bzw. Einrichtung, aus Drittmitteln oder externen Fördergeldern bereitgestellt werden.
Die Förderung kann innerhalb der Beschäftigungszeit flexibel beantragt werden.
In besonderen Härtefällen kann auf Antrag geprüft werden, ob ausnahmsweise eine Förderung mit vollem Stellenumfang einer 65% TV-L E13 möglich ist.
Wird dem Antrag stattgegeben, kann die Universität die Promotionsstelle in vollem Umfang finanzieren. Die Förderung ist in diesem Fall auf bis zu zwei Jahre begrenzt und kann auch bei noch nicht abgeschlossener Promotion nicht verlängert werden.
Bei der Antragstellung ist eine ausführliche Begründung einzureichen.
Pro Kalenderjahr stehen sechs Fördereinheiten im Umfang von jeweils 32,5 % TV-L E13 zur Verfügung. Die Vergabe erfolgt in der Reihenfolge des Antragseingangs, bis die für das jeweilige Kalenderjahr vorgesehenen Fördermittel ausgeschöpft sind.
Eine Kombination mit weiteren Förderleistungen ist grundsätzlich möglich.
Die Antragstellung erfolgt durch die einstellende Fakultät bzw. wissenschaftliche Einrichtung. Hierzu wird der vollständige Antrag per E-Mail an Frau Sabine Wostbrock vom Dezernat Personalservices (PS) gesendet. Die Schwerbehindertenvertretung erhält eine Kopie der Mail in CC.
Zur Antragstellung sind folgende Unterlagen einzureichen:
Im Rahmen eines Eingliederungszuschusses (EGZ) können Qualifikationsstellen für Promovierende mit Schwerbehinderung an der Universität Bielefeld vom Service für schwerbehinderte Akademiker der Zentralen Auslands- und Fachvermittlung (ZAV) an der Agentur für Arbeit gefördert werden.
Die Förderung wird als Lohnkostenzuschuss an die Universität gewährt und ermöglicht so grundsätzlich die Teilfinanzierung zusätzlicher Arbeitsstellen für Menschen mit Schwerbehinderung.
Gefördert werden können Qualifikationsstellen, auf denen Promovierende mit Schwerbehinderung neu eingestellt werden sollen.
Die einzustellende Person
Förderhöhe und Förderdauer werden von der Zentralen Auslands- und Fachvermittlung (ZAV) im Einzelfall festgelegt.
Zentrale Auslands- und Fachvermittlung (ZAV)
Service für schwerbehinderte Akademiker
E-Mail: zav.sbakademiker@arbeitsagentur.de
Telefon: +49 228 50208 2876
www.arbeitsagentur.de/vor-ort/zav/service-schwerbehinderte-akademiker
Schwerbehindertenvertretung der Universität Bielefeld
Michael Johannfunke
E-Mail: sbv@uni-bielefeld.de
Telefon: +49 521 106 – 4201
iXNet. (o. D.). Eingliederungszuschuss. Abgerufen am 25. Juni 2026, von https://www.ixnet-projekt.de/DE/Arbeitgeber/Foerdermoeglichkeiten/eingliederungszuschuss.html?nn=315188
Talentplus. (o. D.-a). Fördermöglichkeiten nutzen. Abgerufen am 25. Juni 2026, von https://www.talentplus.de/wer-hilft/foerdermoeglichkeiten-nutzen/
Talentplus. (o. D.-b). Förderung bei Neueinstellung. Lohnkostenzuschuss bei beruflicher Eingliederung. Abgerufen am 25. Juni 2026, von https://www.talentplus.de/foerderung/foerderung-bei-neueinstellung/index.html?filter=%28referenznr_foe%3A%28%28%22FOE%2F100574%22+OR+%22FOE%2F100554%22%29%29%29+AND+doc_type%3AFOE&reloaded&sort=titel_sort_foe+asc&page=1&query=%28FOE%2F100574+FOE%2F100554%29&mode=detail&listtitle=Finanzielle%20Unterst%C3%BCtzung