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  • Fonds für praxisorientierte Lehrveranstaltungen

    Foto des Hörsaals der Universität Bielefeld
    © Universität Bielefeld

Fonds für praxisorientierte Lehrveranstaltungen

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Nicht das Richtige?

Sie haben Ideen für eine größere lehrbezogene Innovation? Hier können Sie sich über den Qualitätsfonds informieren.


														Dörte Husmann
													 (Photo)

Dörte Husmann

Leitung Career Service, Karriereberatung für Studierende, Promovierende und Postdocs, Beratung für Lehrende zu berufsorientierenden Veranstaltungen

Raum
UHG A2-105

Mit dem Förderprogramm für praxisorientierte Lehrveranstaltungskonzepte unterstützt die Universität Bielefeld in Kooperation mit der Universitätsgesellschaft Bielefeld e.V. (UGBi) Lehrende, die im Rahmen ihrer Lehre mit Unternehmen oder Einrichtungen aus Ostwestfalen-Lippe (OWL) kooperieren möchten.

Es ist eine Förderung von Einzelvorhaben mit bis zu 2.500 Euro möglich. Der Gesamtfördertopf beträgt 10.000 Euro.

Ziel der Lehrveranstaltung sollte es sein, Studierenden Möglichkeiten zu eröffnen, Arbeitsweisen und Anforderungen in verschiedenen Arbeitsfeldern in Wirtschaft und Gesellschaft kennenzulernen, exemplarisch den Transfer ihres Fachwissens in der Praxis zu erproben und damit Impulse für ihre berufliche Orientierung zu erhalten.

Beispiele für mögliche Formate, die in Kooperationen mit Arbeitgebenden stattfinden können:

  • Praxisprojekte (z.B. Konzeption von Ausstellungen, Durchführung von Befragungen, Konzepte zu gesellschaftlich relevanten Fragen wie Nachhaltigkeit, Digitalisierung, Changeprozesse, …)
  • Einladung von Praxisvertreter*innen, insbesondere Alumni, in Lehrveranstaltungen
  • Unternehmensbesichtigungen/Exkursionen mit fachspezifischen Themenstellungen, die Einblicke in die Arbeitspraxis geben
  • Durchführung von Case Studies
  • Team-Teaching mit Praxisvertreter*innen als Gastreferent*innen

Ausschreibung 2025

Einreichungsfrist 02. November

Deckblatt der Ausschreibung

In dem diesjährigen Durchgang ist die Ausschreibung thematisch offen gestaltet, es können Mittel für lehrbezogene Innovationen beantragt werden.

Infos auf einen Blick:

  • Fördervolumen für Einzelvorhaben: 2500 € über den Zeitraum eines Semesters
  • Antragsberechtigt sind alle Lehrenden der Universität Bielefeld mit einer Lehrverpflichtung von mind. 4 SWS
  • Vorherige Antragsberatung ist obligatorisch
  • Einreichungsfrist: 02. November 2025

Die komplette Ausschreibung finden Sie hier.

Antragsverfahren

Das Tool zur Antragseinreichung wird hier in Kürze freigeschaltet.
Die Ausschreibungsunterlagen stehen Ihnen bereits jetzt hier zur Verfügung, sodass Sie sich frühzeitig mit den Anforderungen vertraut machen und Ihre Unterlagen vorbereiten können.

Bitte beachten Sie, dass die Antragseinreichung in diesem Jahr ausschließlich über das auf dieser Webseite bereitgestellte Formulartool erfolgt.
Im Unterschied zu den vergangenen Jahren ist eine Übermittlung per E-Mail nicht mehr möglich.

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