Das MA-Studium dauert in der Regel vier Semester. Davon ist das vierte Semester für die Bearbeitung der Masterarbeit vorgesehen. Der Studienbeginn ist zum Winter- wie zum Sommersemester möglich.
Ein Grundlagenmodul besteht aus zwei Graduiertenseminaren (je 2 SWS) und einem Werkstattseminar (2 SWS). Alle drei Seminare müssen dem Bereich der theoretischen bzw. praktischen Philosophie zugeordnet sein. Das Modul wird mit einer Hausarbeit von 6.000 Wörtern abgeschlossen.
Das Werkstattseminar ist ein fester und regelmäßiger Bestandteil des MA-Studiums. Während in herkömmlichen Philosophiestudiengängen meistens die Rezeption der philosophischen Literatur im Vordergrund steht, sollen die Werkstattseminare gezielt und systematisch in der Entwicklung eigener Ideen und Argumente und der Produktion eigener philosophischer Texte schulen. Jede/r Teilnehmer/in des Werkstattmoduls stellt im Seminar einen eigenen Text (der in thematischem Zusammenhang zu einem oder beiden Graduiertenseminaren steht) zur Diskussion. Die Texte werden vor der Sitzung verteilt und von allen Teilnehmern/innen intensiv vorbereitet. Nach der Diskussion im Werkstattseminar sollte der/die Teilnehmer/in den Text auf Grundlage der Diskussion noch einmal überarbeiten. Der fertige, überarbeitete Text stellt das Endergebnis jedes Werkstattmoduls (und die Grundlage der Modulnote) dar.
In der zweiten Phase des Studiums absolvieren Sie drei weitere Module (jeweils 15 ECTS). Sie können zwischen den folgenden Optionen frei wählen, müssen dabei jedoch mindestens ein Vertiefungsmodul und ein Vortragsmodul belegen:
Ein Vortragsmodul besteht aus zwei Graduiertenseminaren und einer Präsentationswerkstatt. Beide Graduiertenseminare müssen dem Bereich der theoretischen bzw. praktischen Philosophie zugeordnet sein. Das Modul wird mit einem Vortrag in der Präsentationswerkstatt abgeschlossen. Der Vortrag soll ca. 20 Minuten dauern, die anschließende Diskussion ebenfalls 20 Minuten.
Das freiwillige Praxismodul dient sowohl der Berufsorientierung als auch dem zusätzlichen Erwerb von Schlüsselqualifikationen wie Teamfähigkeit, Planungsmanagement, Konfliktfähigkeit und praktische Problemlösungskompetenz. Dafür ist ein Praktikum im Umfang von ca. 300 Arbeitsstunden vorgesehen. Das Praktikumskolloquium (1 SWS, Blockveranstaltung) bietet ein Forum für den Austausch von Praktikumserfahrungen und die Diskussion von anderen Fragen der Berufsorientierung. Darüber hinaus ist ein kurzer Praktikumsbericht (1.500 Wörter) anzufertigen.
2 Grundlagenmodule | 2x15 Leistungspunkte | benotet |
3 Weitere Module |
3x15 Leistungspunkte | 2 Module benotet, 1 unbenotet |
1 Ergänzungsbereich | 15 Leistungspunkte | unbenotet |
1 Masterarbeitsmodul | 30 Leistungspunkte | benotet |
Hier finden Sie Beispiele für mögliche Studienverlaufe. Siehe auch die Prüfungsordnung und die Modulliste mit den Modulbeschreibungen.
... finden Sie hier.
Zugangsvoraussetzung für den fachwissenschaftlichen Masterstudiengang ist ein erster Studienabschluss, in der Regel ein B.A. in Philosophie. Möglich sind aber auch andere Studienabschlüsse. Entscheidend ist, dass es sich um den Abschluss eines Studiengangs handelt, der auf mindestens sechs Semester Regelstudienzeit angelegt ist und zu erheblichem Anteil philosophische Inhalte zum Gegenstand hat (d.h. mindestens in einem Umfang, der etwa 60 ECTS-Leistungspunkten entspricht).
Darüber hinaus geht der Zulassung zum Masterstudiengang eine Bewerbung und ein Auswahlverfahren voraus. Beachten Sie bitte, dass Bewerbungen nur papierlos über das Online-Bewerbungsportal movein möglich sind. Bewerberinnen und Bewerber für einen Studienplatz reichen über dieses Portal folgende Unterlagen ein:
Ein Auswahlgremium der Abteilung Philosophie entscheidet über die Zulassung.
Die Bewerbungsfrist für Studienplätze zum Sommersemester endet am 28. Februar, die Bewerbungsfrist zum Wintersemester am 31. August. Diese Fristen sind so gewählt, dass das Auswahlgremium nach Eingang über Ihre Bewerbung befinden kann und Sie ggf. nach Mitteilung noch ausreichend Zeit haben, sich bis zum 31.3. bzw. 30.9. für den Masterstudiengang einzuschreiben. Wenn möglich, bewerben Sie sich früher, damit eventuelle Rückfragen bezüglich Ihrer Unterlagen noch rechtzeitig geklärt werden können.
Für eine genaue Beschreibung des Zulassungsverfahrens beachten Sie bitte auch die Seite der Studieninformation und die dort zu findenden Links.
Falls Sie das BA-Zeugnis zum 28.2. bzw. 31.8. noch nicht vorlegen können, empfehlen wir Ihnen, sich zunächst ohne dieses zu bewerben. Reichen Sie dann aber möglichst Unterlagen ein (Transcript), auf deren Grundlage sich Ihre voraussichtliche Abschlussnote beurteilen lässt. Das Auswahlgremium kann Sie unter Vorbehalt zulassen, das BA-Zeugnis müssen Sie dann erst bei Ein- bzw. Umschreibung in den Masterstudiengang beim Studierendensekretariat vorlegen.