zum Hauptinhalt wechseln zum Hauptmenü wechseln zum Fußbereich wechseln Universität Bielefeld Play Search
  • Ablehnung/ Nachrückverfahren

    Campus der Universität Bielefeld
    © Universität Bielefeld

Ablehnungsbescheid/ Infos zum Nachrückverfahren

Dran bleiben!

Sehr geehrte*r Bewerber*in,

im Hauptverfahren haben Sie mindestens in einem Fach eine Ablehnung erhalten. Im Hochschulportal finden Sie diese Entscheidung ebenfalls im Dokument "Ablehnungsbescheid" dokumentiert verbunden mit weiteren Angaben.

Im Status „Zulassungsangebot aktuell nicht möglich“, liegen Sie außerhalb des  aktuellen NC-Wertes des jeweiligen Fachs.

Zum Bewerbungs- und Statusportal
Zu den NC-Werten


Und nun?

Folgend erhalten Sie wichtige Information zum weiteren Vorgehen im Kombi-Bachelor und Kombi-Bachelor mit Lehramtsoption.

Wie nehme ich am Nachrückverfahren teil?

Der Ablehnungsbescheid gilt vorbehaltlich einer Zulassung in einem eventuellen weiteren Nachrückverfahren. An allen Nachrückverfahren nimmt Ihre Bewerbung automatisch teil, auch wenn Sie bereits eingeschrieben sein sollten.

Wann finden die Nachrückverfahren statt?

Über die Termine der Nachrückverfahren wurden Sie per Email kurz nach dem Ende des Bewerbungszeitraumes sowie in einer Email mit den Ergebnissen des Hautverfahrens informiert.

Wie werde ich über den Ausgang der Verfahren informiert?

Nach der Durchführung des jeweiligen Nachrückverfahrens werden nur die Bewerber*innen per Email informiert, die im Nachrückverfahren ein Zulassungsangebot erhalten haben.

Wie ist mein Ranglistenplatz?

Bitte haben Sie Verständnis, dass eine Auskunft über Ihren Ranglistenplatz nicht möglich ist. Außerdem kann zu Ihren Chancen im Einzelnen keine belastbare Aussage getroffen werden. Bitte sehen Sie daher von Nachfragen hierzu ab. Zur Einschätzung Ihrer Zulassungschancen können Sie sich an den NC-Werten der Vorjahre orientieren.


Ergebnisse von örtlichen NC-Verfahren

Diese Übersichten weisen die NC-​Werte der örtlich zulassungsbeschränkten Fächer der Vergabeverfahren der letzten fünf Winter- und Sommersemester aus.

Die Werte sind abhängig von der Anzahl der zur Verfügung stehenden Studienplätze und wieviele Bewerber*innen sich mit welchem Notendurchschnitt für das jeweilige Fach bewerben. Aufgrund dessen können Werte vorausgehender Verfahren lediglich noch für die Quote „Grad der Qualifikation (Abiturdurchschnittsnote)“ als Orientierung dienen.

Sollten nach Ablauf der einschlägigen Fristen noch Studienplätze verfügbar oder wieder verfügbar sein, werden diese im Rahmen eines Losverfahrens vergeben.

*NRV = Nachrückverfahren

Seit dem Vergabeverfahren des Sommersemesters 2021 wird die nunmehr gültige VergabeVO NRW mit geänderten Vergabeschema angewandt.


Ihre Meinung ist uns wichtig!

Da wir unseren Studienbewerber*innen gern den bestmöglichen Service bieten möchten, würden wir uns sehr freuen, wenn Sie sich kurz Zeit nehmen und an unserer Umfrage zum Bewerbungsportal teilnehmen:

Evaluation des Bewerbungsportals der Universität Bielefeld


Hilfe & Support

Zuständig für Fragen rund um den Bewerbungs- bzw. Einschreibungsprozess und das Hochschulportal ist das Studierendensekretariat der Uni Bielefeld.


Zum Seitenanfang
Chat Icon
Chat Icon