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Nachhaltigkeitsbericht 2025

Campus der Universität Bielefeld
© Universität Bielefeld

Mobilität

Die Universität Bielefeld ist mit rund 23.500 Studierenden sowie über 3.500 Beschäftigten in Wissenschaft, Lehre, Technik und Verwaltung ein zentraler Bildungs- und Forschungsstandort in der Region. Diese Größe bringt ein erhebliches Mobilitätsvolumen mit sich – von den täglichen Wegen zur Universität bis hin zu internationalen Konferenzreisen und Studienaufenthalten im Ausland. Mobilität ist ein wichtiger Teil des universitären Lebens und Voraussetzung für Wissensaustausch, Kooperation und internationale Vernetzung, verursacht aber gleichzeitig Verkehr und damit Emissionen.

Pendeln

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75 % Umweltverbund bis 2030

Durch infrastruktur- und verhaltensändernde Maßnahmen möchte die Universität dazu beitragen, bis zum Jahr 2030 den Anteil des Umweltverbunds, d. h. Fuß-, Radverkehr und ÖPNV, im Pendelverhalten der Universitätsangehörigen auf idealerweise mindestens 75 % anzuheben, um den Beitrag des Pendelverhaltens an der Treibhausgasbilanz der Universität Bielefeld zu senken.

Zur Universität Bielefeld pendeln Mitarbeitende und Studierende aus einem großen Einzugsbereich. Dabei kommen so gut wie alle Verkehrsmittel zum Einsatz:

Begriffserklärungen

Umweltverbund

Zum Umweltverbund gehören Fahrräder (inkl. E-Bikes), ÖPNV ((Straßen-)Bahn, Bus, Taxi), Fußverkehr sowie Carsharing.

Zum motorisierten Individualverkehr (MIV) gehören PKW und (Klein-)Krafträder.

Der Modal Split stellt den prozentualen Anteil einzelner Verkehrsmittel am gesamten Verkehrsaufkommen dar.

Bereits im Jahr 2019 lag der Anteil des Umweltverbunds bei den Studierenden bei 78% und bei den Beschäftigten bei 56%. Die Entwicklung zeigt, dass der Anteil des Umweltverbunds bis zum Jahr 2023 bei den Studierenden auf 76% leicht gesunken und bei den Beschäftigten auf 67% stark gestiegen ist. Während die Beschäftigten vermehrt auf Verkehrsmittel des Umweltverbunds zurück-greifen, ist bei den Studierenden eine Verschiebung in Richtung PKW zu vermerken. Die Gründe für diese Entwicklung sind vielfältig und nicht abschließend bekannt.

Laut dem Nachhaltigkeitsleitbild strebt die Universität Bielefeld weiterhin an, durch Infrastruktur- und verhaltensändernde Maßnahmen den Anteil des Umweltverbunds im Pendelverhalten der Universitätsangehörigen bis 2030 auf idealerweise mindestens 75 % anzuheben.

Durch den Semesterbeitrag erwerben alle Studierenden der Universität Bielefeld ein Semesterticket. Seit Sommersemester 2024 ist die Universität Bielefeld auf das Deutschlandsemesterticket umgestiegen. Davor konnten die Studierenden mit dem OWL-Semesterticket und dem NRW-Ticket die Busse, Stadtbahnen und Nahverkehrszüge in den Verkehrsverbünden und -gemeinschaften Nordrhein-Westfalens nutzen. Seit der Umstellung können die Studierenden im gesamten Geltungsbereich des Deutschlandtickets den Nahverkehr nutzen. Studierende zahlen hierbei 60% der Kosten des Deutschlandtickets. Weitere Information finden sich auf dieser Website.

Die Universität ist sowohl durch die Stadtbahnlinie 4 sowie durch verschiedene Busse direkt an den öffentlichen Personenverkehr der Stadt Bielefeld angebunden.

  • Volle Fahrradständer vor der Universität
    © Universität Bielefeld

    Radtschlag

    Der Radtschlag ist die Fahrradselbsthilfewerkstatt, finanziert vom AStA. Termine können auf der Webseite vereinbart werden.

  • Abbildung des BISELA-Lastenrads mit Holzkiste vorne
    © Universität Bielefeld

    Lastenrad BISELA

    Der AStA organisiert im Radtschlag die kostenlose Ausleihe eines Lastenrads des Projekts BISELA von Transition Town Bielefeld. Das Rad kann online reserviert werden.

  • Stellplatzskizze der Cambio Stellplätze vor dem Universitätshauptgebäude
    © Cambio Carsharing

    Carsharing Stellplätze

    Die Universität stellt dem Unternehmen Cambio Stellplätze am Gebäudeteil C zur Verfügung. Zur Nutzung der Fahrzeuge ist eine Registrierung bei Cambio notwendig.

Parken

Der Pendelverkehr an der Universität bringt einen Stellplatzbedarf für verschiedene Fortbewegungsmittel mit sich. In ihrem Nachhaltigkeitsleitbild hat sich die Universität das Ziel gesetzt, den Umweltverbund zu stärken und eine elektromobilitätsfreundliche Gestaltung des Campus zu fördern.

Im Zuge einer Erhebung wurden im Jahr 2019 insgesamt 1.048 Fahrradbügel gezählt. Es wird davon ausgegangen, dass ein Fahrradbügel Platz für zwei Fahrräder bietet, sodass insgesamt 2.096 Fahrradabstellplätze zur Verfügung standen. In den letzten Jahren wurden auf mehrere Standorte verteilt (Parkhaus 3, Bildungsgang, Universitätshauptgebäude C/D, Sportanlagen, Gebäude X, Y und Z) zusätzlich 522 Fahrradabstellplätze geschaffen. Die Gesamtanzahl an Fahrradstellplätzen bezifferte sich im Jahr 2023 auf 2.618. Durch den Ausbau des Campus Süd und die Sanierung des 1. Bauabschnittes des UHGs sind 420 weitere Fahrradstellplätze geschaffen worden, sodass im Jahr 2025 die Gesamtanzahl an Fahrradstellplätzen 3.038 beträgt. Davon sind 748 Fahrradstellplätze – fast 25% - überdacht. In Zukunft werden noch weitere Fahrradstellplätze auf dem Campus Süd geschaffen.

Der Grundriss des geplanten Parkhauses zeigt die Aufteilung der Hauptfläche in Parkplätze sowie die angrenzenden 100 überdachten Fahrradabstellplätze.
© BLB NRW

Der Bau- und Liegenschaftsbetrieb des Landes Nordrhein-Westfalen (BLB) NRW errichtet für die Universität Bielefeld ab 2024 ein neues Parkhaus.

Der Parkhausneubau wird in zwei Bau-abschnitten auf den Flächen des Parkhauses 1 und des Parkhauses 2 errichtet. Der erste Bauabschnitt wird voraussichtlich Anfang 2026 abgeschlossen werden. Mit einer Länge von 130 Metern und einer Breite von 70 Metern wird das neue Parkhaus durchgehend sechs Ebenen mit insgesamt 1.600 Stellplätzen haben. Zudem wird das Parkhaus mit einer leistungsfähigen Photovoltaikanlage (bis zu 700.000 kWp pro Jahr) sowie einer begrünten Fassade und Dach ausgestattet. Zusätzlich werden neben dem Parkhaus auch 100 überdachte Stellplätze für Fahrräder entstehen.

Nach wie vor sind viele Beschäftigte und Studierende auf das Auto angewiesen, um die Universität zu erreichen. Dennoch geht mit dem mehrstöckigen Neubau eine Reduzierung der Stellplätze einher, sodass insgesamt weniger Fläche versiegelt wird. Durch den Ersatz der Parkhäuser 1, 2 und 3 durch den Parkhausneubau entfallen 512 KFZ-Stellplätze.

Für den Bedarf an Lademöglichkeiten für Elektrofahrzeuge werden die Voraussetzungen geschaffen, sodass zukünftig rund ein Drittel der Stellplätze mit E-Ladesäulen ausgestattet werden können.

Dienstreisen

Dienstreisen stellen vor allem in der Wissenschaft ein Nachhaltigkeitsdilemma dar: Auf der einen Seite steht das Bewusstsein, dass jede Flugreise negative Auswirkungen auf die Umwelt hat, die gerne vermieden werden würden. Auf der anderen Seite sind die Aufrechterhaltung und der Ausbau internationaler Kontakte, das gemeinsame Austauschen und Forschen, aber auch das Erleben anderer Wissenschaftskulturen, qualitative Merkmale hervorragender Wissenschaft.

Im Nachhaltigkeitsleitbild hat sich die Universität zum Ziel gesetzt, bei Dienstreisen von Beschäftigten sowie Auslandsmobilität von Studierenden im Sinne der Treibhausgasneutralität zu handeln und für die Wahl nachhaltiger Reisemöglichkeiten zu sensibilisieren. Kurzstreckenflüge sollen vermieden und Mittel- und Langstreckenflüge nur getätigt werden, wenn die Reise zur Pflege internationaler Kooperationen, Forschung oder Lehre signifikant beiträgt. Wo Reduktion unmöglich ist, soll Kompensation dieses Vorhaben ergänzen.

 

© LANUK

Die obenstehende Grafik zeigt beispielhaft für das Jahr 2023 die Reiseziele von Universitätsmitgliedern von Flugreisen außerhalb Deutschlands. Die bereisten Länder variieren von Jahr zu Jahr, abhängig von den jeweiligen Forschungs- und Arbeitsschwerpunkten der Reisenden.

Daher gilt es, an der Universität Bielefeld, neben Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit, auch den Klimaschutz bei der Wahl des Beförderungsmittels zu beachten. Das am 01.01.2022 in Kraft getretene Reisekostengesetz Nordrhein-Westfalen (Landesreisekostengesetz - LRKG) enthält wesentliche Änderungen, die durch eigene Regelungen der Universität näher auszugestalten sind. Hierzu gehört insbesondere die Erstattung der Auslagen von Gästen für Reisen und die Berücksichtigung des Klimaschutzes. Diese wurde im August 2024 in der Reiserichtlinie der Universität Bielefeld beschlossen. Diese legt unter anderem fest, dass für Reiseziele, die innerhalb von acht Stunden und dreißig Minuten mit öffentlichen Verkehrsmitteln (von Bahnhof zu Bahnhof) erreicht werden könnten, keine Flugkosten übernommen werden. Inlandsflüge werden grundsätzlich nicht unterstützt und können deshalb auch nicht erstattet werden. Die neue Reiserichtlinie sieht nun auch die Möglichkeit vor, Kosten für Liegewagen-, Schlafwagen- oder Nachtzugangebote sowie gegebenenfalls notwendige Übernachtungen vor Ort bei der Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel zu erstatten. Für notwendige und nicht vermeidbare Flüge ist in der neuen Reiserichtlinie die Kompensation von CO2-Emissionen vorgesehen, an deren Umsetzung aktuell gearbeitet wird.

 

Fuhrpark der Universität

Verbrauch der Fahrzeuge im Fuhrpark
© Universität Bielefeld

Vergleich zum Referenzjahr 2019 sind die Benzin- und Dieselverbräuche des Fahrzeugbestands der Universität bis zum Jahr 2023 deutlich gesunken (siehe Abbildung). Der Benzinverbrauch hat sich um rund 66% und der Dieselverbrauch hat sich um rund 31% reduziert. Im Vergleich wurden Strecken zunehmend mit Elektrofahrzeugen zurück-gelegt - im Jahr 2019 14.317 Kilometer und im Jahr 2023 25.228 Kilometer. Der Stromverbrauch der Elektrofahrzeuge ist im Gesamtstromverbrauch der Universität enthalten und wird daher hier nicht nochmals separat aufgelistet.

Im September 2024 wurden zudem zwei E-Lastenräder dem universitätseigenen Fuhrpark hinzugefügt. Die Anschaffung wurde durch das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) und dem Land NRW gefördert.

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