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    Was ist ein Numerus clausus (NC)?

    Universität Bielefeld

Numerus clausus (NC)

Numerus clausus und Zulassungs­beschränkungen

Der Numerus clausus (lateinisch für geschlossene Anzahl) ist die Festlegung von Aufnahmekapazitäten – also der Zahl zur Verfügung stehender Studienplätze – in besonders nachgefragten Studiengängen. Diese Studiengänge sind dann nicht mehr zulassungsfrei, sondern zulassungsbeschränkt.

Die Festlegung von Aufnahmekapazitäten ist ein zentrales Qualitätssicherungs- und Planungsinstrument von Universitäten. In vielen Studiengängen gibt es mehr Bewerber*innen als Studienplätze vorhanden sind. Ohne eine Zulassungsbeschränkung könnte sich jede*r Interessierte ohne Bewerbung einschreiben. Dies würde in einzelnen Fächer zu schwierigen Verhältnissen führen.

Die Universität Bielefeld stellt durch Zulassungsbeschränkungen sicher, dass sie für ihre Studierenden ausreichende Kapazitäten (Lehrpersonal, Räumlichkeiten und weitere Ressourcen) vorhält. Den Studierenden wird dadurch ermöglicht, ihr Studium unter guten Bedingungen und in einer angemessenen Zeit abzuschließen.

Die Auswahl der Bewerber*innen in zulassungsbeschränkten Bachelor-Studiengängen bzw. Erste juristische Prüfung (Staatsexamen Rechtswissenschaft) erfolgt nach unterschiedlichen Kriterien an der Universität Bielefeld wie folgt (für Staatsprüfung Medizin siehe Studiengangsinformationen):

  • zu 20 Prozent nach dem Grad der Qualifikation (Abiturdurchschnittsnote),
  • zu 80 Prozent nach dem Auswahlverfahren der Hochschule (an der Universität Bielefeld wird die Abiturdurchschnittsnote pro Wartesemester um 0,1 boniert – maximal jedoch 7 Wartesemester).

    Bsp.: Aus einer Abi-Note von 2,8 und 6 Wartesemestern ergibt sich einen Ranglistenwert von 2,2; aus einer Abi-Note von 2,8 und 9 Wartesemestern ergibt sich einen Ranglistenwert von 2,1).

Informationen zu den Zugangsvoraussetzungen der Masterstudiengänge
Informationen zu den Zugangsvoraussetzungen für Staatsprüfung Medizin

Aber: Die Zulassungsbeschränkung greift erst dann, wenn die Zahl der tatsächlich an einem Studienplatz interessierten Bewerber*innen die Zahl der verfügbaren Studienplätze übersteigt. Die Auswahl der Bewerber*innen erfolgt dann nach den festgelegten Kriterien.

Mit Blick auf die Kriterien gilt im allgemeinen Sprachgebrauch der Numerus clausus auch als die Durchschnittsnote des Abiturs oder eines anderen schulischen Zeugnisses oder die Anzahl der Wartesemester, mit der gerade noch ein Studienplatz erlangt wird.

Der NC-Wert eines Studiengangs im Sinne des allgemeinen Sprachgebrauchs ist somit kein vorab von der Universität Bielefeld festgelegter Wert, sondern ergibt sich erst im Nachhinein. Denn: Die Bewerber*in, der den letzten Studienplatz erhält, legt mit ihrer*seiner Abiturnote bzw. Wartezeit als Grenzrang den NC-Wert fest. Die NC-Werte vergangener Einschreibeverfahren können deshalb lediglich eine Orientierung sein, sie geben jedoch keine Auskunft über künftige Bewerbungsverfahren (Bewerbungs- und Zulassungszahlen können sich von Jahr zu Jahr ändern).

Empfehlung

Die Universität Bielefeld empfiehlt allen Studieninteressierten, sich aufgrund von Zulassungsbeschränkungen nicht von einer Bewerbung abhalten zu lassen. In der Vergangenheit gab es immer wieder Fächer, in denen trotz eines Numerus clausus alle Bewerber*innen zugelassen wurden.

Auch gibt es immer die (zusätzliche) Möglichkeit, sich im Rahmen des sog. Losverfahrens zu bewerben. Hier werden dann noch freie Studienplätze an die Bewerber*innen verlost, die sich für dieses Losverfahren gemeldet haben.


Welche Studiengänge sind zulassungsfrei?

FAQs zum NC und den Chancen auf eine Zulassung (Orts-NC)

Genaue Auskünfte zur Einschätzung Ihrer Chancen sind leider nicht möglich. Es werden auch keine Rangfolgenplätze im Zulassungsverfahren o. ä. mitgeteilt. Bitte sehen Sie daher von entsprechenden Nachfragen ab. Sie können sich jedoch an den Ergebnissen der Zulassungsverfahren (NC-Tabellen) der letzten Semester orientieren.

Die Vergabe von Studienplätzen erfolgte bis zum Wintersemester 2020/21 in drei Hauptquoten. 20% der Studienplätze werden nach Abiturdurchschnittsnote vergeben, 20 % nach Wartezeit und 60% nach dem Auswahlverfahren der Hochschule (dies erfolgt bei der Uni Bielefeld ebenfalls nach Abiturdurschnittsnote).

Ab dem Sommersemester 2021 erfolgt die Vergabe an der Universität Bielefeld zu 20 Prozent nach dem Grad der Qualifikation (Abiturdurchschnittsnote) und zu 80 Prozent nach dem Auswahlverfahren der Hochschule (an der Universität Bielefeld wird die Abiturdurchschnittsnote pro Wartesemester um 0,1 boniert – maximal jedoch 7 Wartesemester). Achtung: Für Staatsprüfung Medizin siehe Studiengangsinformationen.

Die Ergebnisse des Zulassungsverfahrens werden - nach Quoten getrennt - in der sog. NC-Tabelle ausgewiesen. Hier wird dargestellt, welchen Wert der/die in der jeweiligen Quote zuletzt zugelassene Bewerber*in aufgewiesen hat. Es heißt aber übrigens nicht, dass alle Bewerber*innen mit diesem Wert zugelassen werden konnten. Die NC-Werte sind stark abhängig von der Bewerber*innenlage und der Anzahl der freien Plätze. Da die NC-Werte das Ergebnis des Zulassungsverfahren für das jeweilige Semester darstellen, haben sie hinsichtlich der Bewertung der eigenen Chancen in künftigen Zulassungsverfahren keine belastbare Aussagekraft, aber sie dienen der Orientierung.

Wartesemester sind die Halbjahre nach Abschluss des Abiturs, in denen ein*e Bewerber*in nicht an einer deutschen Hochschule eingeschrieben war, somit auf sein/ ihr späteres Studium "gewartet" hat. Als Halbjahre werden dabei die Zeiträume vom 1. April bis 30. September und vom 1. Oktober bis 31. März gewertet.

Ab dem Wintersemester 2014/15 sind Studienzeiten in Teilzeit- und Fernstudiengängen wartezeitschädlich. Folglich erwerben Personen, die in solchen Studiengängen immatrikuliert sind, für die entsprechenden Halbjahre keine Wartezeit mehr. Vor dem Wintersemester 2014/15 absolvierte Studienzeiten in Teilzeit- und Fernstudiengängen sind aufgrund Vertrauensschutzes weiterhin wartezeitunschädlich.

Wenn Sie sich für ein sehr begehrtes und zulassungsbeschränktes Fach mit bislang hohen NC-Ergebnissen interessieren, sollten Sie sich nicht nur an einer einzigen Hochschule dafür bewerben. Auch für diejenigen, die zunächst gern im Heimatort bleiben oder an einem bestimmten Ort studieren möchten, kann es dennoch sinnvoll sein, dem Fach zuliebe auch einen Umzug in Betracht zu ziehen. Unabhängig hiervon empfiehlt es sich, sich für die persönliche Lebensplanung rechtzeitig auch funktionierende Alternativen zu überlegen, falls Sie in dem gewünschten Fach keinen Studienplatz erhalten sollten. Dies ist ganz besonders wichtig, wenn Sie keinen besonders guten Abiturnotendurchschnitt besitzen und eines der sehr begehrten Studienfächer studieren möchten.

Mit etwas Glück erhalten Sie im Nachrück- oder Losverfahren an einer Hochschule noch einen Platz. Das Losverfahren findet nach Ablauf der regulären Platzvergabe an den Hochschulen statt und dabei werden evtl. noch verbliebene Restplätze unabhängig von Note und Wartezeit vergeben. Beachten Sie bitte die Informationen zum Losverfahren an der Universität Bielefeld.

Bundesweit werden Sie voraussichtlich nach Ablauf des ersten Vergabeverfahrens auf der Webseite des Hochschulkompasses eine Restplatzbörse finden. Das ist zumeist im September zum Wintersemester bzw. im März zum Sommersemester der Fall.

Falls Sie nicht den gewünschten Studienplatz bekommen und auch kein anderes Fach studieren möchten, ist es wichtig, zunächst die Ruhe zu bewahren und sich bei der Suche nach einer Alternative nicht zu sehr von der Angst, ein Jahr zu „verlieren“, leiten zu lassen. Die Zeit lässt sich oftmals gut zur Orientierung nutzen und nicht selten ergeben sich dabei andere Studien- und berufliche Interessen, die vielleicht einfacher zu verwirklichen sind als das zunächst gewünschte Fach.

Viele Alternativen zum Studium dürften Ihnen bekannt sein: Eine Berufsausbildung absolvieren, eine Fachschule besuchen, ein Freiwilliges Soziales oder Ökologisches Jahr (FSJ, FÖJ) im In- oder Ausland bzw. ein Jahr Bundesfreiwilligendienst leisten oder Jobben, ebenfalls im In- oder Ausland. Viele Studierende, die vor ihrem Studium eine Ausbildung absolviert oder ein Jahr mit einem Dienst verbracht haben, bewerten im Nachhinein diese Zeit positiv. Informationen und Anschriften von Kontaktstellen für Alternativen zum Studium finden Sie auf den Webseiten der Bundesagentur für Arbeit.

Wenn Sie einen Dienst einplanen oder bereits begonnen haben, beachten Sie bitte die Bewerbungshinweise bei dem Abschnitt "Dienste".


Ergebnisse von örtlichen NC-Verfahren

Diese Übersichten weisen die NC-​Werte der örtlich zulassungsbeschränkten Fächer der Vergabeverfahren der letzten fünf Winter- und Sommersemester aus.

Die Werte sind abhängig von der Anzahl der zur Verfügung stehenden Studienplätze und wieviele Bewerber*innen sich mit welchem Notendurchschnitt für das jeweilige Fach bewerben. Aufgrund dessen können Werte vorausgehender Verfahren lediglich noch für die Quote „Grad der Qualifikation (Abiturdurchschnittsnote)“ als Orientierung dienen.

Sollten nach Ablauf der einschlägigen Fristen noch Studienplätze verfügbar oder wieder verfügbar sein, werden diese im Rahmen eines Losverfahrens vergeben.

*NRV = Nachrückverfahren

Seit dem Vergabeverfahren des Sommersemesters 2021 wird die nunmehr gültige VergabeVO NRW mit geänderten Vergabeschema angewandt.


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