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  • Bewerbung

    Gasthörer*innen

    © Universität Bielefeld

Gasthörer*innen

Im Rahmen vorhandener Studienmöglichkeiten können Bewerber*innen, die einzelne Lehrveranstaltungen besuchen wollen, in den an der Universität Bielefeld angebotenen Studiengängen als Gasthörer*innen (sog. allgemeine Gasthörer*innen) zugelassen werden. Für die Bewerbung innerhalb der Frist ist ein Gasthörerantrag auf Zulassung beim Studierendensekretariat zu stellen.

Der Antrag auf Zulassung als Gasthörer*in ist beim Studierendensekretariat einzureichen. Anschließend wird eine Bestätigung über die (vorläufige) Zulassung versandt, aus der die Zahlungsinformationen und die Zugangsdaten für die verschiedenen Portale (Ausdruck der Gasthörerbescheinigung, Beantragung der UniCard) zu entnehmen sind. (Bei den weiterbildenden Studiengängen, Studien und Programmen können abweichende Verfahren vorhanden sein).

Gasthörer*innen stehen grundsätzlich Lehrveranstaltungen in Form von Vorlesungen offen. Die Teilnahme an Seminaren und Übungen ist grundsätzlich nicht möglich. Praktika sind in der Regel ausgenommen.

Zusätzlich werden an der Universität Bielefeld auch weiterbildende Studiengänge, Studien und Programme angeboten. Die erforderlichen Anträge sowie Entrichtung der Gebühren/ Beiträge erfolgt direkt in den jeweiligen Einrichtungen. Sofern Sie an diesen Angeboten teilnehmen, werden Sie an der Universität je nach Angebot als sog. besonderer Gasthörer*innen oder Weiterbildungsstudierende zugelassen bzw. eingeschrieben.


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