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    Zweithörer*innen

    © Universität Bielefeld

Zweithörer*innen

Eingeschriebene (und nicht beurlaubte) Studierende anderer Hochschulen können als Zweithörer*innen mit der Berechtigung zum Besuch von Lehrveranstaltungen und zur Ablegung studienbegleitender Prüfungen zugelassen werden (sog. Kleine Zweithörer*innen).
Zweithörer*innen können auch für das Studium eines weiteren Studienganges zugelassen werden (sog. Große Zweithörer*innen).
Voraussetzung für die Zulassung an der Universität Bielefeld ist, dass ein paralleles Studium an beiden Hochschulen nachweislich tatsächlich möglich ist.

Sofern Sie sich für einen weiteren, also anderen Studiengang als an der Ersthochschule einschreiben möchten (sog. Großer Zweithörer) gilt folgendes Verfahren:

Als Bewerbungsunterlagen sind innerhalb der Einschreibungsfrist einzureichen:

  • Antrag auf Zulassung als Zweithörer*in
  • Immatrikulationsbescheinigung der Ersthochschule mit Angabe des Studienganges;
  • Nachweis der Hochschulreife;
  • ggf. Zulassungsbescheid der Universität Bielefeld, sofern es sich um ein zulassungsbeschränktes Fach handelt; in diesen Fällen sind die Bewerbungsfristen zu beachten
  • Bescheinigung der Fakultät der Universität Bielefeld, dass sie einer Zweithörerschaft im gewünschten Fach zustimmt.

Sofern Sie sich für den gleichen Studiengang wie an der Ersthochschule einschreiben möchten (sog. Kleiner Zweithörer) gilt folgendes vereinfachtes Verfahren:

Als Bewerbungsunterlagen sind innerhalb der Einschreibungsfrist einzureichen:

  • Antrag auf Zulassung als Zweithörer*in
  • Immatrikulationsbescheinigung der Ersthochschule mit Angabe des Studienganges;
  • Nachweis der Hochschulreife;
  • Bescheinigung der Fakultät der Universität Bielefeld, dass sie einer Zweithörerschaft im gewünschten Fach zustimmt.

 

Rückmeldung:

Zweithörer*innen entrichten grundsätzlich keine Sozialbeiträge, kleine Zweithörer*innen wohl aber einen Zweithörer-Studienbeitrag i.H.v. 100 €.

Sowohl kleine als auch große Zweithörer*innen müssen für die Rückmeldung jeweils die aktuelle Semesterbescheinigung der ersten Hochschule vorlegen.


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