skip to main contentskip to main menuskip to footer Universität Bielefeld Play Search

UniCard

eine Karte für alles!

Hände halten Unicard
© Universität Bielefeld

Wie erhalte ich meine UniCard?

Die UniCard wird ausgegeben an Studierende (Studierendenausweis) und Mitarbeiter*innen (Dienstausweis) der Universität Bielefeld. Darüber hinaus können auch Gastwissenschaftler*innen (Gastwissenschaftler*innen-Ausweis) sowie externe Nutzer*innen der Bibliothek (Bibliotheksausweis) die UniCard  beantragen.

Im Folgenden finden Sie die notwendigen Schritte, um Ihre persönliche UniCard zu erhalten.

Hinweis:
Sollten Sie bereits einmal eine UniCard erhalten haben, die noch nicht gesperrt wurde, müssen Sie diese zunächst am Infopunkt abgeben, bevor eine neue Karte ausgestellt werden kann.
Sollten Sie Ihre UniCard bereits zurückgegeben haben (welche dann gesperrt wurde), schreiben Sie bitte eine kurze Mail an unicard@uni-bielefeld.de und fordern Ihre UniCard an.

Informationen für:

Um Ihre UniCard (Studierendenausweis) zu erhalten, sind die folgenden Schritte erforderlich:

  1. Melden Sie sich mit Ihrem Web-Passwort im PRISMA an. Informationen zu Ihrem Login haben Sie mit der "Erste Schritte"-Email bekommen.

  2. Klicken Sie auf die Registerkarte "UniCard" und laden Sie ein aktuelles Lichtbild im Passbildformat, auf dem Sie gut zu erkennen sind, hoch.

  3. Anschließend willigen Sie in die Regelungen zur Nutzung der UniCard ein.

  4. Ihre UniCard wird nun für Sie produziert und kann persönlich am InfoPunkt im Studierenden Service Center abgeholt werden.

  5. Nach Abholung müssen Sie die Karte noch validieren (dabei wird das aktuelle Semesterdatum aufgedruckt), z.B. mit dem Automaten neben dem Infopunkt.

Um Ihre UniCard (Bibliotheksausweis) zu erhalten, sind die folgenden Schritte erforderlich:

  1. Melden Sie sich mit Ihrem Web-Passwort im PRISMA an. Informationen zu Ihrem Login haben Sie mit der "Erste Schritte"-Email bekommen.

  2. Klicken Sie auf die Registerkarte "UniCard" und laden Sie ein aktuelles Lichtbild im Passbildformat, auf dem Sie gut zu erkennen sind, hoch.

  3. Anschließend willigen Sie in die Regelungen zur Nutzung der UniCard ein.

  4. Ihre UniCard wird nun für Sie produziert und kann persönlich am InfoPunkt im Studierenden Service Center abgeholt werden.

  5. Nach Abholung müssen Sie die Karte noch validieren (dabei wird das aktuelle Semesterdatum aufgedruckt), z.B. mit dem Automaten neben dem Infopunkt.

Neu an der Uni?

Als neuberufene*r Professor*in können Sie die UniCard bereits nach erfolgter Rufannahme beantragen und nutzen.
Führen Sie hierfür bitte die folgenden Schritte durch:

  1. Melden Sie sich am Self Service des Identity Management Systems PRISMA an.
  2. Klicken Sie auf die Registerkarte "UniCard" und laden Sie ein aktuelles Lichtbild im Passbildformat hoch. Anschließend willigen Sie in die Regelungen zur Nutzung der UniCard ein.
  3. Sobald der Fotoupload und die Einwilligung in die Nutzungsbedingungen erfolgt sind, kann Ihre UniCard produziert werden. Nach 2 Werktagen kann die UniCard persönlich am InfoPunkt abgeholt werden; halten Sie hierzu bitte einen gültigen amtlichen Lichtbildausweis (Personalausweis oder Reisepass) bereit.
    Bei Bedarf können Beschäftigte eine bildverdeckende Schutzhülle für ihre Karte erhalten.
  4. Nutzen Sie nun die Validierungsstationen am Infopunkt, um einen aktuellen Gültigkeitszeitraum auf die Karte aufzubringen.

Neu an der Uni?

Als neue*r Mitarbeiter*in können Sie die UniCard (Dienstausweis) bereits 2 Wochen vor Ihrem Vertragsbeginn beantragen und nutzen.
Führen Sie hierfür bitte die folgenden Schritte durch:

  1. Melden Sie sich am Self Service des Identity Management Systems PRISMA an.
  2. Klicken Sie auf die Registerkarte "UniCard" und laden Sie ein aktuelles Lichtbild im Passbildformat hoch. Anschließend willigen Sie in die Regelungen zur Nutzung der UniCard ein.
  3. Sobald der Fotoupload und die Einwilligung in die Nutzungsbedingungen erfolgt sind, kann Ihre UniCard produziert werden. Nach 2 Werktagen kann die UniCard persönlich am InfoPunkt abgeholt werden; halten Sie hierzu bitte einen gültigen amtlichen Lichtbildausweis (Personalausweis oder Reisepass) bereit.
    Bei Bedarf können Beschäftigte eine bildverdeckende Schutzhülle für ihre Karte erhalten.
  4. Nutzen Sie nun die Validierungsstationen am Infopunkt, um einen aktuellen Gültigkeitszeitraum auf die Karte aufzubringen.

Schon länger an der Uni beschäftigt?

Sie haben noch keine UniCard (Dienstausweis), möchten aber jetzt eine Karte erhalten.

  1. Melden Sie sich am Self Service des Identity Management Systems PRISMA an. (Falls Sie Ihre Zugangsdaten nicht zur Hand haben, können Sie über den Link "Passwort vergessen" auf der PRISMA-Anmeldeseite ein neues Passwort anfordern.)
  2. Klicken Sie auf die Registerkarte "UniCard" und laden Sie ein aktuelles Lichtbild im Passbildformat hoch. Anschließend willigen Sie in die Regelungen zur Nutzung der UniCard ein.
  3. Sobald der Fotoupload und die Einwilligung in die Nutzungsbedingungen erfolgt sind, kann Ihre UniCard produziert werden. Bei Bedarf können Beschäftigte eine bildverdeckende Schutzhülle für ihre Karte erhalten.
  4. Nutzen Sie nun die Validierungsstationen am Infopunkt, um einen aktuellen Gültigkeitszeitraum auf die Karte aufzubringen.

Als Gastwissenschaftler*in können Sie die UniCard bereits 2 Wochen vor Vertragsbeginn beantragen und nutzen.

Voraussetzung dafür ist eine Registrierung durch Fakultäten und Einrichtungen über den Gastwissenschaftler*innenvertrag (Laufzeit bis sechs Monate).

So erhalten Sie die UniCard:

  1. Melden Sie sich am Self Service des Identity Management Systems PRISMA an.
  2. Klicken Sie auf die Registerkarte "UniCard" und laden Sie ein aktuelles Lichtbild im Passbildformat hoch. Anschließend willigen Sie in die Regelungen zur Nutzung der UniCard ein.
  3. Sobald der Fotoupload und die Einwilligung in die Nutzungsbedingungen erfolgt sind, kann Ihre UniCard als Gastwissenschaftler*innen-Ausweis produziert und am InfoPunkt oder im Bibliotheksdienstleistungszentrum (BDZ) abgeholt werden; halten Sie hierzu bitte einen gültigen amtlichen Lichtbildausweis (Personalausweis oder Reisepass) bereit.
    Bei Bedarf können Beschäftigte eine bildverdeckende Schutzhülle für ihre Karte erhalten.
  4. Nutzen Sie nun die Validierungsstationen am Infopunkt, um einen aktuellen Gültigkeitszeitraum auf die Karte aufzubringen.

Um Ihre UniCard (Bibliotheksausweis) zu erhalten, sind die folgenden Schritte erforderlich:

  1. Melden Sie sich am Self Service des Identity Management Systems PRISMA an.
  2. Klicken Sie auf die Registerkarte "UniCard" und laden Sie ein aktuelles Lichtbild im Passbildformat hoch.
  3. Anschließend willigen Sie in die Regelungen zur Nutzung der UniCard ein.
  4. Am InfoPunkt in der zentralen Universitätshalle können Sie ab dem übernächsten Tag Ihre persönliche UniCard abholen. Bitte bringen Sie hierfür Ihren Personalausweis (oder Reisepass).

Zu den Ärztlichen Mitarbeiter*innen des UK OWL zählen ausschließlich diejenigen Beschäftigten der Trägerhäuser des UK OWL, die zuvor von der Medizinischen Fakultät autorisiert wurden und namentlich im PEVZ der Universität Bielefeld aufgeführt sind.

Bei der Bereitstellung der Bibliotheksservices für Ärztliche Mitarbeiter*innen des UK OWL werden grundsätzlich zwei Leistungsgruppen mit Zugriff auf unterschiedliche Leistungsportfolios (Leistungsportfolio 1 und 2) unterschieden. Bitte informieren Sie sich dazu auf unserer Fachinformationsseite Medizin.

Wie erhalte ich meine UniCard (Bibliotheksausweis)? Weitere Informationen

Melden Sie sich im PRISMA-Portal an. Ihre PRISMA-Zugangsdaten sollten Ihnen im Rahmen des Onboarding-Prozesses der Medizinischen Fakultät per E-Mail zugeschickt worden sein. Haben Sie keine PRISMA-Zugangsdaten erhalten, wenden Sie sich bitte an den BITS-Support.

Klicken Sie in PRISMA auf die Registerkarte "UniCard" und laden Sie ein aktuelles Lichtbild im Passbildformat hoch. Wir empfehlen zudem die Hinterlegung Ihrer aktuellen Anschrift. Willigen Sie anschließend in die Nutzungsbedingungen ein.

Jetzt können Sie sich Ihre UniCard vor Ort im Bibliotheksdienstleistungszentrum (BDZ) ausstellen lassen. Bringen Sie dazu Ihren Personalausweis oder Ihren Reisepass mit einer aktuellen Meldebescheinigung mit.

Die UniCard ist für Sie kostenlos und während Ihrer Tätigkeit am UK OWL gültig. Möchten Sie Ihre UniCard auch nach Ende Ihrer Tätigkeit am UK OWL weiternutzen, wenden Sie sich bitte an das BDZ.

Ärztliche Mitarbeiter*innen des UK OWL, die im Besitz einer UniCard sind und Anspruch auf das Leistungsportfolio 1 haben, können bis zu 3 Personen (z.B. Hilfskräften oder Sekretariatsmitarbeiter*innen) eine Dauervollmacht erteilen, um in ihrem Auftrag Medien in der Bibliothek auszuleihen. Weitere Auskünfte erhalten Sie an der Servicetheke des BDZ.

Wie erhalte ich meine UniCard (Bibliotheksausweis)? Weitere Informationen

Beantragen Sie Ihre UniCard online (beachten Sie zuerst die Informationen auf der rechten Seite)

Für die Beantragung der UniCard benötigen Sie ein aktuelles digitales Foto im Passbildformat. Dies laden Sie bei der Selbstregistrierung durch Klick auf das "Stift"-Icon hoch.

Die Ausstellung der UniCard kostet 10 Euro. Informationen zur Überweisung des Betrags erhalten Sie am Ende der Selbstregistrierung.

Sobald der Betrag bei uns eingegangen ist, erstellen wir Ihre UniCard. Sie werden dann per E-Mail darüber informiert, dass Sie die UniCard abholen können. Bringen Sie zur Abholung Ihren Personalausweis oder Ihren Reisepass mit einer aktuellen Meldebescheinigung mit.

Wenn Sie bereits als Studierende*r, Beschäftigte*r oder externe*r Nutzer*in eine UniCard hatten, erkundigen Sie sich vorab telefonisch (+49 521 106-4036) oder per E-Mail unter zl.ub@uni-bielefeld.de ob Sie einen neue UniCard beantragen müssen.

Minderjährige Nutzer*innen benötigen eine Einverständniserklärung (PDF) ihrer Eltern oder gesetzlichen Vertretung.

Nutzung der UniCard

Bitte beachten Sie die folgenden Regelungen zur UniCard:

  • Die UniCard ist personengebunden und darf nicht an Dritte weitergegeben werden.
  • Bei Verlust der UniCard muss die Karte unverzüglich über den IDM SelfService gesperrt werden bzw. muss dies umgehend persönlich mit Vorlage eines Lichtbildausweises bei der Servicetheke des Bibliotheksdienstleistungszentrums gemeldet werden.
  • Die UniCard ist pfleglich zu behandeln und nur für die genannten Funktionen einzusetzen.

Diese Regelungen stellen lediglich einen Auszug aus den Nutzungsbedingungen dar; die vollständigen Regelungen zur Nutzung der UniCard finden Sie hier.

Änderung des Rufnamens

Hinweise und Kosten

Im Rahmen einer Rufnamensangabe im Zuge der Erstausstellung (bei erstmaliger Aufnahme eines Studiums) ist die Angabe des gewünschten Rufnamens sowie die Kenntnisnahme und Bestätigung der Risikohinweise und der Haftungsfreistellung durch aktives Setzen des entsprechenden Häkchens in der PRISMA-Seite zur UniCard Beantragung ausreichend. Die Ausstellung der UniCard (Studierendenausweis) erfolgt kostenlos. → Zur detaillierten BITS-Anleitung

Bei einer erstmaligen nachträglichen Rufnamenangabe/-änderung (Sie haben z.B. bereits eine auf Ihren amtlichen Vornamen ausgestellte UniCard) entstehen ebenfalls keine Kosten. Nach der Angabe eines Rufnamens und der Kenntnisnahme und Bestätigung der Risiko- und Haftungshinweise im PRISMA, suchen Sie den InfoPunkt im Studierenden Service Center auf und zeigen den Änderungswunsch dort persönlich an. Informationen zum weiteren Verfahren erhalten Sie dann am Infopunkt.

Bei allen weiteren Änderungen des Rufnamens (bzw. Rückkehr zum amtlichen Vornamen) entstehen jeweils Kosten in Höhe von 10,00 € (Verwaltungspauschale). Für die Ausstellung der UniCard und die Entrichtung der Verwaltungspauschale wenden Sie sich in diesem Fall an die Servicetheke im Bibliotheksdienstleistungszentrum.

Für den Antrag auf Angabe eines Rufnamens sind generell keine weiteren Dokumente bzw. Nachweise (z.B. DGTI-Ergänzungsausweis) notwendig.

Im Rahmen einer Rufnamensangabe im Zuge der Erstausstellung (bei erstmaliger Aufnahme einer Arbeitsstelle an der Universität Bielefeld) ist die Angabe des gewünschten Rufnamens sowie die Kenntnisnahme und Bestätigung der Risikohinweise und der Haftungsfreistellung durch aktives Setzen des entsprechenden Häkchens in der PRISMA-Seite zur UniCard Beantragung ausreichend. → Mehr Informationen

Für eine nachträgliche Vornamens-/ Rufnamensänderung (Sie haben z.B. bereits eine auf Ihren amtlichen Vornamen ausgestellte UniCard) suchen Sie nach der Angabe eines Rufnamens und der Kenntnisnahme und Bestätigung der Risiko- und Haftungshinweise im PRISMA den InfoPunkt im Studierenden Service Center auf zeigen den Änderungswunsch dort persönlich an.

Die UniCard als Dienstausweis ist für Beschäftigte grundsätzlich kostenfrei.

Für den Antrag auf Angabe eines Rufnamens sind generell keine weiteren Dokumente bzw. Nachweise (z.B. DGTI-Ergänzungsausweis) notwendig. Auch wenn die UniCard bei Beschäftigten nur Uni-interne Anwendung findet und nicht z.B. für die Teilnahme am ÖPNV genutzt wird, ist auch hier eine Bestätigung der Risikohinweise und des Haftungsausschlusses für die Ausstellung einer mit einem Rufnamen versehenen UniCard erforderlich.

Im Rahmen einer Rufnamensangabe im Zuge der Erstausstellung der UniCard (Bibliotheksausweis) ist die Angabe des gewünschten Rufnamens sowie die Kenntnisnahme und Bestätigung der Risikohinweise und der Haftungsfreistellung durch aktives Setzen des entsprechenden Häkchens in der PRISMA-Seite zur UniCard Beantragung ausreichend.

Für eine nachträgliche Rufnamenangabe/-änderung (Sie haben z.B. bereits eine auf Ihren amtlichen Vornamen ausgestellte UniCard) suchen Sie nach der Angabe eines Rufnamens und der Kenntnisnahme und Bestätigung der Risiko- und Haftungshinweise im PRISMA die Servicetheke im Bibliotheksdienstleistungszentrum auf zeigen den Änderungswunsch dort persönlich an.

Externe Bibliotheks-Nutzer*innen haben wie schon bei der Erstausstellung auch bei allen weiteren Änderungen des Rufnamens (bzw. Rückkehr zum amtlichen Vornamen) jeweils eine Gebühr in Höhe von 10,00 € (Verwaltungspauschale) an der Servicetheke im Bibliotheksdienstleistungszentrum zu entrichten.

Für den Antrag auf Angabe eines Rufnamens sind generell keine weiteren Dokumente bzw. Nachweise (z.B. DGTI-Ergänzungsausweis) notwendig. Auch wenn die UniCard bei externen UB-Nutzer*innen nur uni-interne Anwendung findet und nicht z.B. für die Teilnahme am ÖPNV genutzt werden kann, ist auch hier eine Bestätigung der Risikohinweise und des Haftungsausschlusses für die Ausstellung einer mit einem Rufnamen versehenen UniCard erforderlich.

Zum Seitenanfang