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Leistungsmeldung: Modulprüfungen

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Klickhilfe

Detaillierte Hilfeseiten zur Bedienung finden Sie auf der entsprechenden Seite im elektronischen Vorlesungsverzeichnis (ekvv) über den Link "Support öffnen" im Seitenmenü.

Modul- oder Modulteilprüfungen können über eine Importfunktion aus einer vorbereiteten Tabelle (z.B. Excel) separat für einzelne Studierende oder für eine größere Anzahl von Studierenden gleichzeitig erfasst werden. Es muss (und kann) nicht angegeben werden, für welches Modul diese akademische Leistung verwendet wird; diese Zuordnung erfolgt automatisch in der BIS-Prüfungsverwaltung und kann von den Studierenden selbst (im Rahmen der Fachzuordnungen im elektronischen Vorlesungsverzeichnis (ekvv) korrigiert werden.

In jedem Fall können nur die Arten von Leistungen gemeldet werden, die in den Fachzuordnungen und im Modulhandbuch vorgesehen sind. Die Fachzuordnungen finden Sie in der Detailansicht des Kurses im eKVV, wo auch das entsprechende Modulhandbuch verlinkt ist, in dem Sie Informationen zu den zu erbringenden Leistungen finden.


Leistungen melden

Ausgangspunkt für die Erfassung individueller Leistungen ist immer die "Leistungsliste", die Sie über die Seite "Meine Veranstaltungen" aufrufen können.

Die Leistungsliste umfasst alle Studierenden auf der Teilnahmeliste und bietet einen Überblick über bereits erfasste Studienleistungen sowie die Möglichkeit, neue Leistungen für jeden Studierenden zu erfassen. Bei der Erfassung von Studienleistungen werden Entwürfe erstellt, die einzeln oder gesammelt an das zuständige Prüfungsamt gesendet werden können. Sobald die Studienleistungen dort akzeptiert wurden, werden sie den Studierenden in ihren Transcripts angezeigt.


Leistungen importieren

Neben der oben beschriebenen Erfassung einzelner Studienleistungen pro Studierenden können Sie auch eine große Anzahl von Prüfungen auf einmal importieren. Voraussetzung ist, dass es sich bei den zu meldenden Leistungen um die gleiche Leistungsart für alle Studierenden handelt und im Vorfeld eine Liste (vorzugsweise in Excel) erstellt wurde. Informationen zum Format und zur Reihenfolge der Spalten finden Sie in der Kontexthilfe im eKVV oder direkt auf der Importseite.

Diese Funktion wurde für die Erfassung von Klausuren entwickelt, wo in der Regel für eine große Anzahl von Personen Leistungen eingetragen werden müssen. Sie kann aber auch für jede andere Art von Leistung verwendet werden.

Im Studiengang für das juristische Staatsexamen gibt es einen eigenen Import, der auf das spezielle Format dieses Studiengangs zugeschnitten ist. Eine ausführliche Erläuterung dieses "ReWi-Imports" finden Sie auf der entsprechenden Support-Seite: "Leistungen außerhalb BA/MA"


Leistungsmeldung für den Individuellen Ergänzungsbereich

Der Individuelle Ergänzungsbereicg ist ein Teil des Bachelor- oder Masterstudiums, die von den Studierenden relativ frei gestaltet werden kann und dazu dient, sich mit Inhalten jenseits der eigenen Fachgrenzen auseinanderzusetzen. Im Bachelorstudiengang umfassen die individuelle Ergänzung in der Regel 30 LP, wobei 20 LP in der Regel in Modulen absolviert werden müssen. Die restlichen 10 CP sind "frei"; hier können auch individuelle Studienanforderungen / Credits oder Modul(teil)prüfungen, d.h. einzelne Elemente von Modulen, einbezogen werden.

Für die Erbringung aller Studienleistungen gelten keine besonderen Regelungen, da sie in den einzelnen Nebenfächern studiert werden, sondern es sind die Regelungen der Modulbeschreibungen zu beachten. Nähere Informationen zum Aufbau der einzelnen Nebenfächer und wählbaren Module finden sich in den Erläuterungen zur Rahmenprüfungsordnung: "Erläuterung der Individuellen Ergänzung".

Dies hat folgende Konsequenzen für die Erfassung von Studienleistungen:

  • Es ist relativ wahrscheinlich, dass "fachfremde" Studierende Lehrveranstaltungen besuchen und Studienleistungen erbringen wollen.
  • Sie können alle Leistungen erbringen, für die es in der Lehrveranstaltung eine (beliebige) Fächeröffnung gibt, d.h. jede Art von Leistung, die zur Buchung ausgewählt werden kann.
  • Die Studierenden sollten beachten, dass sie ganze Module absolvieren müssen, um die 20 LP zu erfüllen. Die verbleibenden 10 LP sind ein Sonderfall, bei dem es den Studierenden mehr oder weniger freigestellt ist, wie sie diese nutzen.

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