Kleine Zweithörer*innen: Eingeschriebene (und nicht beurlaubte) Studierende anderer Hochschulen können als Zweithörer*innen mit der Berechtigung zum Besuch von Lehrveranstaltungen und zur Ablegung studienbegleitender Prüfungen an der Universität Bielefeld für den gleichen Studiengang wie an der Ersthochschule zugelassen werden.
Hinweis: Insbesondere in zulassungsbeschränkten Fächern und in naturwissenschaftlichen Fächern bestehen teilnahmebeschränkte Lehrveranstaltungen. Bitte lassen Sie sich für Ihr Fach zunächst in der Fakultät beraten, ob die gewünschte Lehrveranstaltung teilnahmebeschränkt ist. Eine Zulassung als Kleine*r Zweithörer*in stellt keine Sicherheit für die Teilnahme an einer bestimmten Lehrveranstaltung dar.
Große Zweithörer*innen: Eingeschriebene (und nicht beurlaubte) Studierende anderer Hochschulen können als Zweithörer*innen auch für das Studium eines weiteren, von dem Studiengang der Ersthochschule abweichenden Studienganges zugelassen werden.
Sofern Sie sich für den gleichen Studiengang wie an der Ersthochschule einschreiben möchten gilt folgendes Verfahren:
Als Bewerbungsunterlagen sind innerhalb der Einschreibungsfrist einzureichen:
Die Bewerbungsunterlagen können Sie persönlich oder postalisch bei der Sachbearbeitung des Studierendensekretariats einreichen oder am InfoPunkt abgeben.
Für zulassungsbeschränkte Fächer muss zunächst eine Bewerbung über das Bewerbungs- und Statusportal innerhalb der Bewerbungsfristen erfolgen. Im Falle einer Zulassung ist innerhalb der Einschreibungsfrist, die aus dem Zulassungsbescheid hervorgeht, die Online-Immatrikulation im Bewerbungs- und Statusportal durchzuführen. Dabei sind folgende Dokumente hochzuladen:
Für zulassungsfreie Fächer ist innerhalb der Einschreibungsfrist zunächst eine Bewerbung im Bewerbungs- und Statusportal zu erstellen. Im Anschluss kann direkt die Online-Immatrikulation beantragt werden, bei der Sie folgende Unterlagen hochladen müssen:
Zweithörer*innen entrichten grundsätzlich keine Sozialbeiträge, kleine Zweithörer*innen wohl aber einen Zweithörer-Studienbeitrag i.H.v. 100 €.
Sowohl kleine als auch große Zweithörer*innen müssen für die Rückmeldung jeweils die aktuelle Semesterbescheinigung der ersten Hochschule vorlegen.