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  • Zweithörer*innen

    Zwei Frauen sitzen gemeinsam am Tisch vorm Notebook
    © Universität Bielefeld

Zweithörer*innen

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Beratung durch das Studierendensekretariat:

Tel.: (0521) 106 66 66

Mail: Kontaktformular

Kleine oder große Zweithörer*innenschaft?

Kleine Zweithörer*innen: Eingeschriebene (und nicht beurlaubte) Studierende anderer Hochschulen können als Zweithörer*innen mit der Berechtigung zum Besuch von Lehrveranstaltungen und zur Ablegung studienbegleitender Prüfungen an der Universität Bielefeld für den gleichen Studiengang wie an der Ersthochschule zugelassen werden.

Große Zweithörer*innen: Eingeschriebene (und nicht beurlaubte) Studierende anderer Hochschulen können als Zweithörer*innen auch für das Studium eines weiteren, von dem Studiengang der Ersthochschule abweichenden Studienganges zugelassen werden.

Voraussetzung für die Zulassung an der Universität Bielefeld ist in beiden Fällen, dass ein paralleles Studium an beiden Hochschulen nachweislich tatsächlich möglich ist.


Bewerbung & Einschreibung

Sofern Sie sich für den gleichen Studiengang wie an der Ersthochschule einschreiben möchten gilt folgendes Verfahren:

Als Bewerbungsunterlagen sind innerhalb der Einschreibungsfrist einzureichen:

  • Antrag auf Zulassung als Zweithörer*in
  • Immatrikulationsbescheinigung der Ersthochschule mit Angabe des Studienganges;
  • Nachweis der Hochschulreife;
  • Bescheinigung der Fakultät der Universität Bielefeld, dass sie einer Zweithörer*innenschaft im gewünschten Fach zustimmt.

Die Bewerbungsunterlagen können Sie persönlich oder postalisch bei der Sachbearbeitung des Studierendensekretariats einreichen oder am InfoPunkt abgeben.

Zulassungsbeschränkte Fächer

Für zulassungsbeschränkte Fächer muss zunächst eine Bewerbung über das Bewerbungs- und Statusportal innerhalb der Bewerbungsfristen erfolgen. Im Falle einer Zulassung sind innerhalb der Einschreibungsfrist, die aus dem Zulassungsbescheid hervorgeht, folgende Unterlagen einzureichen.

  • Antrag auf Zulassung als Zweithörer*in
  • Immatrikulationsbescheinigung der Ersthochschule mit Angabe des Studienganges;
  • Nachweis der Hochschulreife;
  • Zulassungsbescheid der Universität Bielefeld
  • Bescheinigung der Fakultät der Universität Bielefeld, dass sie einer Zweithörer*innenschaft im gewünschten Fach zustimmt.

Die Bewerbungsunterlagen können Sie persönlich oder postalisch bei der Sachbearbeitung des Studierendensekretariats einreichen oder am InfoPunkt abgeben.

Zulassungsfreie Fächer

Für zulassungsfreie Fächer sind innerhalb der Einschreibungsfrist einzureichen:

  • Antrag auf Zulassung als Zweithörer*in
  • Immatrikulationsbescheinigung der Ersthochschule mit Angabe des Studienganges;
  • Nachweis der Hochschulreife;
  • Bescheinigung der Fakultät der Universität Bielefeld, dass sie einer Zweithörer*innenschaft im gewünschten Fach zustimmt.

Die Bewerbungsunterlagen können Sie persönlich oder postalisch bei der Sachbearbeitung des Studierendensekretariats einreichen oder am InfoPunkt abgeben.


Semesterbeitrag

Rückmeldung

Zweithörer*innen entrichten grundsätzlich keine Sozialbeiträge, kleine Zweithörer*innen wohl aber einen Zweithörer-Studienbeitrag i.H.v. 100 €.

Sowohl kleine als auch große Zweithörer*innen müssen für die Rückmeldung jeweils die aktuelle Semesterbescheinigung der ersten Hochschule vorlegen.


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