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  • Zulassungsangebot

    Kombi-Bachelor/ Kombi-Bachelor mit Lehramtsoption/ Master

    Campus der Universität Bielefeld
    © Universität Bielefeld

Es gibt Neuigkeiten!

Zulassungs­angebot

Sehr geehrte*r Bewerber*in,

haben Sie in mindestens einem Fach ein Zulassungsangebot erhalten? Falls ja: Herzlichen Glückwunsch! Sie können sich nun einschreiben.

Im Hochschulportal finden Sie diese Entscheidung ebenfalls im Dokument „Zulassungsbescheid“ dokumentiert verbunden mit weiteren Angaben, insbesondere die Einschreibfrist.


Was ist jetzt zu tun?

In den folgenden Ausklappboxen erhalten Sie wichtige Informationen zum weiteren Vorgehen im Kombi-Bachelor/ Master mit und ohne Lehramtsoption.

Wählen Sie den auf Sie zutreffenden Fall

1. Schritt: Login im Hochschulportal

Bitte loggen Sie sich zunächst über die Kachel "Bereits registriert" im Hochschulportal ein.

Wählen Sie den entsprechenden Bewerbungsantrag aus oder gehen Sie über das ≡ Burgermenü in der oberen linken Ecke auf → Studienangebot Studienbewerbung.

Hilfe zum Login als Bewerber*in

2. Schritt: Zulassungsangebot annehmen

Zulassungsangebot im Hochschulportal annehmen
Ansicht im Hochschulportal

Nehmen Sie den Ihnen angebotenen Studienplatz im Hochschulportal an.


Klicken Sie unter dem entsprechenden Antrag auf → Angebot annehmen.

3. Schritt: Antrag auf Immatrikulation stellen

Antrag auf Immatrikulation stellen
Ansicht im Hochschulportal

Stellen Sie den Antrag auf Immatrikulation.


Klicken Sie nach der Annahme auf → Immatrikulation beantragen unterhalb des entsprechenden Bewerbungsantrags.

4. Schritt: Dokumente hochladen

Dokumente & Nachweise hochladen
Laden Sie die Einschreibungsdokumente hoch.

Um die Immatrikulation abzuschließen, müssen Sie noch die notwendigen Dokumente hochladen, die Sie unter dem Link → „Weitere Informationen zu den einzureichenden Unterlagen" finden und auf Sie zutreffen. Klicken Sie hierzu auf den Link → DOKUMENTEN UPLOAD.

Die Immatrikulation wird vollkommen digital über das Hochschulportal abgewickelt. Das Zusenden in Papierform oder als E-Mail ist nicht möglich.

Wichtige Hinweise

  • Beachten Sie unbedingt die im Zulassungsbescheid genannte Einschreibfrist! Lassen Sie die Einschreibfrist verstreichen, verliert die Zulassung ihre Gültigkeit und der Platz wird neu vergeben.
  • Die Immatrikulation wird vollkommen digital über das Hochschulportal abgewickelt. Das Zusenden in Papierform oder als E-Mail ist nicht möglich.

Alles erledigt! Und nun?

  • Die Bearbeitung der Anträge kann bis zu 15 Werktage in Anspruch nehmen. Bitte sehen Sie in diesem Zeitraum von Rückfragen zum Stand der Bearbeitung ab.
  • Nach der Bearbeitung wird das Kontrollblatt zur Immatrikulation im Hochschulportal aktualisiert und es enthält nun Ihre neuen Zugangsdaten (für den Login als vorläufige*r Studierende*r) sowie notwendige Informationen zur Überweisung des Semesterbeitrags.

Ihre Meinung ist uns wichtig!

Da wir unseren Studienbewerber*innen gern den bestmöglichen Service bieten möchten, würden wir uns sehr freuen, wenn Sie sich kurz Zeit nehmen und an unserer Umfrage zum Bewerbungsportal teilnehmen:

Evaluation des Bewerbungsportals der Universität Bielefeld

1. Schritt: Login im Hochschulportal

Bitte loggen Sie sich zunächst über die Kachel "Mein Studium (bereits eingeschrieben)" im Hochschulportal ein.

Öffnen Sie nach dem Login das ≡ Burgermenü in der oberen linken Ecke und wählen → Studienangebot Studienbewerbung.

Hilfe zum Login als Studierende

2. Schritt: Zulassungsangebot annehmen

Zulassungsangebot im Hochschulportal annehmen & ausdrucken
Ansicht im Hochschulportal

Nehmen Sie den Ihnen angebotenen Studienplatz im Bewerbungs- und Statusportal an.


Klicken Sie unter dem entsprechenden Antrag auf → Angebot annehmen.

3. Schritt: Zulassungsbescheid ausdrucken

Zulassungsbescheid ausdrucken
Ansicht im Hochschulportal

Drucken Sie den Zulassungsbescheid aus.


Wechseln Sie nach der Annahme des Zulassungsangebots bei dem entsprechenden Bewerbungsantrag in den Posteingang. Über das Downloadsymbol rechts neben der Nachricht können Sie alle erhaltenen Bescheide herunterladen und ausdrucken.

4. Schritt: Antrag auf Umschreibung stellen

Füllen Sie zunächst den PDF-Antrag auf Umschreibung elektronisch aus und unterschreiben ihn.

5. Schritt: Antrag und Dokumente einreichen

Reichen Sie den ausgefüllten und unterschriebenen Antrag auf Umschreibung mitsamt der noch erforderlichen Nachweise beim Studierendensekretariat ein.

Wichtiger Hinweis

Beachten Sie unbedingt die im Zulassungsbescheid genannte Einschreibfrist! Lassen Sie die Einschreibfrist verstreichen, verliert die Zulassung ihre Gültigkeit und der Platz wird neu vergeben.

Alles erledigt! Und nun?

  • Die Bearbeitung der Anträge kann bis zu 15 Werktage in Anspruch nehmen. Bitte sehen Sie in diesem Zeitraum von Rückfragen zum Stand der Bearbeitung ab.
  • Eine Bearbeitung der Umschreibung ist bei bereits eingeschriebenen Studierenden erst möglich, wenn die Rückmeldung für das anstehende Semester erfolgt ist.

Ihre Meinung ist uns wichtig!

Da wir unseren Studienbewerber*innen gern den bestmöglichen Service bieten möchten, würden wir uns sehr freuen, wenn Sie sich kurz Zeit nehmen und an unserer Umfrage zum Bewerbungsportal teilnehmen:

Evaluation des Bewerbungsportals der Universität Bielefeld

Schritt 1: Prüfen Sie, ob eine Einschreibung mit einer alternativen Fachkombination möglich ist.

Sie können einen neuen Bewerbungsantrag erstellen, der aus den bisher erhaltenen Zulassungsangeboten und zulassungsfreien Fächern besteht.


Wählen Sie nach dem Login im Hochschulportal den Button → Zu meiner Bewerbung oder wählen Sie das ≡ Burgermenü in der oberen linken Ecke und anschließend → Studienangebot Studienbewerbung.

Verwenden die nun die Funktion → Alternative Fachkombination prüfen.

Wichtige Hinweise

  • Bei einem Kombi-Bachelor mit Lehramtsoption ist ein bereits erhaltenes Zulassungsangebot in Bildungswissenschaften zwingend erforderlich.
  • Sonderanträge können nicht mehr gestellt werden.

Haben Sie einen Ablehnungsbescheid erhalten?

Falls Sie einen Ablehnungsbescheid erhalten haben, gilt dieser vorbehaltlich einer Zulassung in einem eventuellen weiteren Nachrückverfahren. An allen Nachrückverfahren nimmt Ihre Bewerbung automatisch teil, auch wenn Sie bereits eingeschrieben sein sollten.

Über die Termine der Nachrückverfahren wurden Sie per Email kurz nach dem Ende des Bewerbungszeitraumes sowie in einer Email mit den Ergebnissen des Hautverfahrens informiert.

Nach der Durchführung des jeweiligen Nachrückverfahrens werden nur die Bewerber*innen per Email informiert, die im Nachrückverfahren ein Zulassungsangebot erhalten haben.

Sofern nach Ablauf des Vergabeverfahrens in zulassungsbeschränkten Studienfächern (Bachelor, Erste juristische Prüfung, Master) noch Plätze verfügbar sind, können Sie sich auf diese in einem gesonderten Losverfahren bewerben.

Warten Sie die Ergebnisse der Nachrückverfahren ab.

Bitte haben Sie Verständnis, dass eine Auskunft über Ihren Ranglistenplatz nicht möglich ist. Außerdem kann zu Ihren Chancen im Einzelnen keine belastbare Aussage getroffen werden. Bitte sehen Sie daher von Nachfragen hierzu ab. Zur Einschätzung Ihrer Zulassungschancen können Sie sich an den NC-Werten der Vorjahre orientieren.

Ihre Meinung ist uns wichtig!

Da wir unseren Studienbewerber*innen gern den bestmöglichen Service bieten möchten, würden wir uns sehr freuen, wenn Sie sich kurz Zeit nehmen und an unserer Umfrage zum Bewerbungsportal teilnehmen:

Evaluation des Bewerbungsportals der Universität Bielefeld


FAQs on enrolment

Bachelor:
An application is always required. However, in the case of applications for degree programmes with open admission, online enrolment can be carried out automatically afterwards.

Master:
An application is always required for the Master's programme.

If you miss the enrolment deadline stated on the admission notification, your admission notice will lose its validity and you will therefore no longer be able to enrol in the subject in question.

If you have submitted your enrolment application but have not yet paid your semester fees and do not wish to take up your studies, please send a short message via the contact form to the student office. After inputting some personal details you can indicate that you are withdrawing your enrolment in the message box. It is not possible to withdraw your enrolment application by telephone.

Here you can find further information on the theme of exmatriculation.

If you initially re-enrol, but then exmatriculate by 15 May at the latest in the summer semester or by 15 November at the latest in the winter semester then the social contribution can be reimbursed on a pro-rata basis if the following conditions are met:

  • If you can show that the Unicard has not been validated for the semester in question
  • You have confirmation from your faculty that you have not completed further coursework or examinations in the semester in question or that you have been accepted by another higher education institution (notice of admission).

The money for the NRW-Ticket will be proportionally reimbursed by the AStA from 1 April and 1 October respectively; therefore, please contact the AStA directly.

You can also find this information on the application form for exmatriculation, which you can download from the forms section of the Student Office.

If you have submitted your enrolment application but have not yet paid your semester fees and do not wish to take up your studies, please send a short message via the contact form to the Student Office. After inputting some personal details you can indicate that you are withdrawing your enrolment in the message box. It is not possible to withdraw your enrolment application by telephone.

  • For enrolment into the Bachelor’s Degree/ first-time enrolments:

No. All enrolment documents must be submitted on time and in full. Enrolments with incomplete document uploads will not be processed.

  • For enrolment into the Master’s programme, the following applies:

Please note the guidance on the documents to be submitted included in your notification of admission.

If the Bachelor's degree certificate is not yet available at the time of enrolment/transfer to the Master's programme, proof of passing the Bachelor's degree from the examination office (4.0 certificate, provisional proof of passing, etc.) is sufficient. In this case, the Bachelor's certificate (certified copy) must be submitted later in the current semester.


After you have enrolled

Those who have enrolled online via the application and status portal will – after the application has been processed in the Student Office – be provided with a new first page in the check sheet for online enrolment as a PDF document which states the semester fee to be paid, the bank details for payment of the semester fees, as well as the (future) matriculation number and an initial password. As soon as the semester fee has been booked, you will no longer have access via the application account. You can then register with your new matriculation number and password (on the portal, however, please use the link “Log in as an enrolled student”).

Students who have enrolled by other means will receive the relevant information by post.

If you have not saved or lost your matriculation number and initial password, you will receive this information again as a newly enrolled student by email to the email address registered in the portal, with the subject First Steps in Campus Management.


Hilfe & Support

Zuständig für Fragen rund um den Bewerbungs- bzw. Einschreibungsprozess und das Hochschulportal ist das Studierendensekretariat der Uni Bielefeld.

Wir freuen uns, wenn wir Sie zum Start Ihres Studiums hier an der Universität Bielefeld oder online begrüßen können!


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